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Tierversuche und die Alternativen

Description: Wussten Sie, dass … viele Tierversuche durchgeführt wer- den, weil sie von deutschen Gesetzen und Richtlinien (zum Beispiel für medizinische Produkte, Chemikalien, oder Pflanzenschutzmittel) vorge- schrieben sind? … das Bundesministerium für Er- nährung und Landwirtschaft For- schungspreise zur Förderung metho- discher Arbeiten mit dem Ziel der Einschränkung und des Ersatzes von Tierversuchen ausschreibt? … jedes Jahr Ende April bundesweit zu einem Aktionstag zur Abschaffung von Tierversuchen aufgerufen wird? (Infos: www.tag-zur-abschaffung-der- tierversuche.de) … laut aktueller Bundesstatistik im Jahr 2017 über 2,81 Millionen Tiere für Forschungszwecke eingesetzt wurden? 2016 wurden 2,85 Millionen Versuchstiere eingesetzt, 2014 und 2015 jeweils 2,80 Millionen. Impressum Dr. med. vet. Marco König, Tierschutzbeauftragter … für Studierende, die aus ethischen Gründen den Einsatz von Tieren in der Ausbildung vermeiden möchten, der Verein SATIS einen Wegweiser veröffentlicht hat? In einer Broschüre wird über tierversuchsfreie bzw. -arme Studiengängen und Fakultä- ten in Deutschland informiert. Sie ist kostenlos verfügbar unter: www.satis-tierrechte.de/uni-ranking.des Landes Sachsen-Anhalt … für Tierversuche meistens Mäuse (69,9 %), Ratten (11,3 %) und Fische (10,7 %) verwendet werden?Maus in Käfig; melekkalyoncu/Shotshop.com Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58 • 39112 Magdeburg Telefon: 0391-567 1844 E-Mail: tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de Internet: mule.sachsen-anhalt.de/tierschutz/tierschutzbeauftragter Bildnachweise: Affe im Käfig (Titel); ragilRSP/Shotshop.com Petrischalen; sergunt/Shotshop.com Stand 09 / 2019 Tierversuche und die Alternativen Allgemeines zu Tierversuchen Tierversuche sind alle Eingriffe an Tie- ren zu Versuchszwecken, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese Tiere verbunden sein können. Auch Ein- griffe, die zu Aus- und Fortbildungszwe- cken vorgenommen werden, gelten als Tierversuch. In der Forschung sind sie nur dann gerechtfertigt, wenn ausschließ- lich auf diesem Weg neue Erkenntnisse gewonnen werden können. Information: Das 3R-Prinzip ist die Grund- lage für die Tierschutzpoli- tik und Praxis moderner Forschungs- ansätze in vielen Ländern. Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissen- schaftler, der Tierversuche durchführen will, muss folgende Fragen im Genehmi- gungsantrag wissenschaftlich begründet beantworten: • Replacement: Gibt es Möglichkeiten, den geplanten Tierversuch durch den Einsatz anderer Methoden zu vermei- den? • Reduction: Wird die Anzahl der einge- setzten Versuchstiere auf das unerläss- liche Maß reduziert? • Refinement: Werden die Belastungen, denen die Tiere ausgesetzt sind, so gering wie nur möglich gehalten? Ablauf eines Genehmigungsverfahrens Bevor ein Tierversuch durchgeführt werden kann, muss dieser bei der zustän- digen Behörde beantragt und von dieser genehmigt werden. Information: Im Jahr 2017 wurden in Sachsen- Anhalt 51 Anträge auf die Durch- führung von Tierversuchen genehmigt. Dabei wurden 53.517 Tiere eingesetzt. Es ist dabei nicht nur die Frage der Zuläs- sigkeit des Tierversuchs („ob“), sondern auch die konkrete Durchführung („wie“) zu prüfen. Zuständige Behörde ist in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungs- amt. Dieses wird durch eine Ethik-Kom- mission beraten. Das Genehmigungsverfahren besteht aus einer Prüfung auf drei Ebenen:. 1. Vorhabenbezogen • Projekt muss wissenschaftlich begrün- det werden • Unerlässlichkeit und die ethische Ver- tretbarkeit müssen dargelegt werden • angestrebtes Versuchsergebnis darf nicht bereits bekannt sein • zuständige Behörde führt Plausibili- tätsprüfung durch (prüft, ob die Angaben im Antrag schlüssig sind). 2. Personenbezogen • Verantwortliche/r Leiter/in des Ver- suchsvorhabens und deren Stellvertre- tung müssen die erforderliche fachli- che Eignung besitzen und persönlich zuverlässig sein 3. Anlagenbezogen • bauliche und personelle Voraussetzun- gen müssen gewährleistet sein • Benennung eines/einer Tierschutzbe- auftragten Alternativen zu Tierversuchen Mit der 2010 verabschiedeten EU-Tier- versuchsrichtlinie bekannten sich die EU-Mitgliedstaaten erstmals zu dem gemeinsamen Ziel, Tierversuche voll- ständig zu ersetzen und die Entwicklung tierversuchsfreier Methoden zu fördern. Alternativen: häufig Zelllinien, die aus Tieren oder aus menschlichem Gewebe gewonnen und dann in einer Laborkul- tur weitergezüchtet werden. „In-vitro-Verfahren“ (in vitro = im Glas) • werden intensiv genutzt • Einsatzmöglichkeiten: - Aufklärung von zellulären Prozessen - Aufklärung der Wirkung von Medi- kamenten auf Zellstoffwechsel „Body on a Chip“ • Ersatzorgane für den Menschen wer- den aus humanem Gewebe gezüchtet und mit einem 3D-Drucker hergestellt • entstandene Miniorgane werden auf einem Mikrochip platziert • Einsatzmöglichkeiten - Prüfung von Toxizität oder pharma- kologischen Eigenschaften biolo- gischer und chemischer Substan- zen „In-Silico-Verfahren“ (im Computer) • sind Computersimulationen • besonders bei der Prüfung der Ver- träglichkeit von Stoffen geeignet • Einsatzmöglichkeiten - Virtuelle Simulation von biochemi- schen, physiologischen, pharma- kologischen und toxikologischen Vorgängen - gut geeignet zur Ausbildung oder im Studium

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Glas ? Magdeburg ? Affe ? Pflanzenschutzmittel ? Sachsen-Anhalt ? Fisch ? Chemikaliengesetz ? Maus ? Ratte ? Versuchstier ? Energie ? Genehmigungsverfahren ? Tierversuch ? Toxikologische Bewertung ? Toxizität ? Ausbildung ? Modellierung ? Vermeidung von Tierversuchen ? Landwirtschaft ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2019-09-12

Modified: 2019-09-12

Time ranges: 2019-09-12 - 2019-09-12

Status

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