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Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Cross-Compliance-Vorschriften 2022

Description: Informationsbroschüre über die einzuhaltenden Cross-Compliance-Vorschriften 2022 Impressum Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Hasselbachstraße 4 39104 Magdeburg Tel.: Fax: (0391) 567 43 16 (0391) 567 44 43 E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.de Web: https://mwl.sachsen-anhalt.de Fotos: DJI-Agras/pixabay.com, PublicDomainImages/pixabay.com, Couleur/pixabay.com 2 Vorwort Die Ende des Jahres 2013 von der Europäischen Kommission beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beinhaltet auch weiterhin die durch die Begünstigten einzuhaltenden Cross-Compliance- Vorschriften, das heißt, die Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und die Standards für die Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ). Vor diesem Hintergrund wurde die vorliegende Broschüre von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe überarbeitet und für das Jahr 2022 aktualisiert. Sie dient der allgemeinen Information über die Cross-Compliance-Ver- pflichtungen gemäß Artikel 95 der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 sowie Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäi- schen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013. Textliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr wurden wieder farblich kenntlich gemacht. Die Broschüre ersetzt nicht eine gründliche Auseinandersetzung mit den aktuellen, für jeden Betrieb ver- bindlichen Rechtsvorschriften. Zahlungsempfänger in Sachsen-Anhalt (Begünstigte bestimmter flächenbezogener Maßnahmen des ländlichen Raumes, von Maßnahmen zur Erhaltung bedrohter einheimischer Nutztierrassen, Direkt- zahlungsempfänger sowie ab 2010 auch Empfänger von Umstrukturierungs- und Umstellungsbeihilfen im Weinbaubereich) sind verpflichtet, sich über gegebenenfalls eintretende Rechtsänderungen nach Redaktionsschluss und den damit verbundenen Änderungen der Cross-Compliance-Vorschriften zu in- formieren. Ausgenommen von den Cross-Compliance-Verpflichtungen sind Unternehmen, die unter die Kleinerzeugerregelung fallen. Für diese Unternehmen gelten jedoch weiterhin die einschlägigen Bestim- mungen des Fachrechts. Über wichtige Änderungen gegenüber dem Vorjahr wird im einleitenden Teil gesondert informiert. Dazu gehört die Anpassung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die am 8. September 2021 in Kraft getreten ist. Des Weiteren gab es eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hinsichtlich Verstößen, die bei aktuellen Kontrollen festgestellt worden sind, aber bereits in der Vergangenheit (Vor- jahre) begangen wurden. Das EuGH-Urteil ist zukünftig zu beachten. Weitere Informationen einschließlich dieser Informationsbroschüre erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten (MWL) des Landes Sachsen-An- halt unter mwl.sachsen-anhalt.de. Hinsichtlich weitergehender Fragen können Sie sich auch an das für Ihren Betriebssitz zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) oder die jeweils zuständige Fachbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Weiterhin stehen Fachbehörden des Landes wie die Lan- desanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) zur Beantwortung spezieller Fragen zur Verfügung. 3

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? GAP-Reform ? Flurbereinigung ? Europäische Kommission ? Europäischer Gerichtshof ? Gartenbau ? Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ? Europäischer Rat ? Nutztier ? Forst ? Öffentlichkeitsarbeit ? Tourismus ? Ländlicher Raum ? Landwirtschaft ? Cross Compliance ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2022-02-28

Modified: 2022-02-28

Time ranges: 2022-02-28 - 2022-02-28

Status

Quality score

Accessed 1 times.