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Handreichung_Aktionsplan_Kupierverzicht.pdf

Description: Stand: 22.05.2019 Handreichung zur Umsetzung des „Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht“ in Ergänzung zu den zusätzlichen Erläuterungen in Kapitel 3 der Risikoanalyse und zur Tierhalter-Erklärung A. Zur Risikoanalyse Allgemeines Nr. 1FrageAntwort Muss ich zwingend die hier vorgeschlagenen Formblätter für die Risikoanalyse verwenden?2Wenn ein Betrieb mehrere Produktionsstufen umfasst, muss er dann für jede Produktionsstufe eine Risikoanalyse durchführen?3Wenn ein Betrieb unterschiedliche Aufstallungssysteme (z. B. Teil-, Vollspaltenboden) in den Abteilen einer Produktionsstufe hat, muss er dann für jedes Aufstallungssystem eine eigene Risikoanalyse machen?4Wenn ein Betrieb mehrere Stallgebäude umfasst, muss dann für jedes Stallgebäude eine Risikoanalyse durchgeführt werden?Nein. Die vorgeschlagene Risikoanalyse dient der Beurteilung der betriebsindividuellen Risikofaktoren in Bezug auf das Auftreten von Schwanzbeißen. Sie entspricht den Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336. Alternativ kann auch das SchwIP (Schwanzbeiß-Interventionsprogramm) verwendet werden oder eine andere gleichwertige Risikoanalyse, die die Anforderungen der Empfehlung der EU KOM 2016/336 mit den dort unter 3 a bis 3 f genannten Parametern ebenfalls erfüllt. Ja, es muss getrennt für Saugferkel, Aufzuchtferkel und Mastschweine eine Risikoanalyse durchgeführt werden. Schwanz- /Ohrverletzungen müssen ebenfalls für jede Produktionsstufe getrennt erfasst werden. Die Auswahl der Abteile/Stallgebäude liegt in der Verantwortung des Tierhalters; sie soll repräsentativ für die Problematik im Bestand sein. Grundsätzlich sind bei der Auswahl die Gegebenheiten vor Ort (verschiedene Aufstallungssysteme/Stallgebäude) und das bisherige Kannibalismusgeschehen im Betrieb (vermehrt betroffene Bereiche) zu berücksichtigen. Die Risikoanalyse hat als Ziel, die Haltungsbedingungen und das Management im gesamten Bestand dahingehend zu optimieren, dass die Haltung von unkupierten Schweinen zukünftig möglich ist. In welchen Stallgebäuden die Risikoanalyse getrennt durchzuführen ist, ergibt sich aus den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort und den je Stallgebäude tatsächlich geeigneten Optimierungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist -2- 5 Zu 1 Muss bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 ein 12-monatiger Bemessungszeitraum für die Risikoanalyse herangezogen werden? für jede Produktionsstufe die Risikoanalyse getrennt durchzuführen. Nein, bei der 1. Durchführung gilt der aktuelle Stand. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden (z. B. Tierverluste, Schwanz- /Ohrverletzungen, externer Stallklimacheck). Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen Nr. 1FrageAntwort Wie ist eine Schwanz- und Ohrverletzung definiert?2Müssen die Schwanz-/Ohrverletzungen in einem Abteil oder in allen Ställen eines Produktionszweiges erfasst werden? Wie häufig muss die Erhebung durchgeführt werden?Schwanzverletzung: Schwanz mit deutlich sichtbarer blutender Wunde, Kruste oder Schwellung. Ohrverletzung: deutlich sichtbare, meist blutende Wunden und Krusten am Ohr (siehe „Zusätzliche Erläuterungen Nr. 1“ ) Zur Erhebung von Schwanz-/Ohrverletzungen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Ausführliche Beschreibung siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen, Seite 11, zu 1. Nr. 1, Satz 2. Darüber hinaus sind Schwanz-/Ohrverletzungen im Rahmen der täglichen Inaugenscheinnahme der Tiere besonders zu beachten. 3Muss bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 durch zweimalige Erhebung ein Mittelwert für die Schwanz-/Ohrverletzungen in den vergangenen 12 Monaten ermittelt werden? 4Sind die Schlachtbefunde für die Ermittlung der Schwanz-/Ohrverletzungen bereits belastbar und mit den im Betrieb erhobenen Befunden vergleichbar? Zu 2 Es wird empfohlen, an allen Tieren eines Betriebes Schwanz- und Ohrverletzungen zu erheben. Empfohlen wird die regelmäßige Erfassung zum Beispiel bei der Ein- und Ausstallung und insbesondere bei „Ausbrüchen“ von Kannibalismus. Nein, bei der 1. Durchführung reicht es, wenn die Erhebung einmalig vor dem Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung durchgeführt wird. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden. An einer weiteren Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Datenerfassung an den Schlachthöfen wird gearbeitet. Beurteilung der Risikofaktoren im Betrieb Zu 2.1 Beschäftigung Nr. 1 FrageAntwort Was ist in die Leerfelder der ersten Frage einzutragen?Die in den ausgewählten Abteilen verwendeten Beschäftigungsmaterialien/-objekte. -3- 2 3 Zu welcher Tageszeit ist die Benutzung des Beschäftigungsmaterials zu erfassen? Wie ist die Summe der Eigenschaften der eingesetzten Materialien zu ermitteln? Werden z.B. Naturseile und Holz in einer Bucht angeboten, können die Eigenschaften verschiedener Materialien summiert werden? Es wird empfohlen, die Erfassung in den Aktivitätsphasen der Tiere durchzuführen. Ja, verschiedene Eigenschaften können summiert werden. Die gleiche Eigenschaft kann jedoch nicht doppelt gezählt werden. Im genannten Beispiel „Naturseil und Holz“, summieren sich die Eigenschaften somit auf 3. Werden beispielsweise Heu oder Stroh permanent angeboten, sind alle 4 Eigenschaften erfüllt. Siehe Dokument „Risikoanalyse Kupierverzicht“ Nr. 3 Zusätzliche Erläuterungen zu Nr. 2.1 Beschäftigung. Zu 2.2 Stallklima Nr. 1 2 3 Frage Antwort Müssen bei der 1. Risikoanalyse bis Mitte 2019 Bei der 1. Durchführung reicht es, wenn der in den vergangenen 12 Monaten ein oder zwei interne Stallklima-Check einmalig vor dem interne Stallklima-Checks durchgeführt werden? Ausfüllen der Tierhalter-Erklärung durchgeführt wird. Sofern Daten der zurückliegenden 12 Monate vorliegen, können diese einbezogen werden (z. B. durch einen externen Stallklimacheck). Müssen die externen Berater zertifiziert sein? Nein, aber sie müssen über das notwendige Fachwissen und für anlassbezogene Messungen über entsprechende Messgeräte verfügen. Zählt das Ausfüllen des hier vorgegebenen Nein. Für einen externen Stallklima-Check muss Vordruckes durch einen Berater/Tierarzt als ein entsprechendes Prüfprotokoll mit externer Stallklima- Check? Auswertung und Bewertung und ggf. Optimierungsvorschlägen (Gutachtencharakter) erstellt und dem Tierhalter übergeben werden. Zu 2.3 Gesundheit und Fitness Nr. 1FrageAntwort Was zählt als Fortbildung im Bereich Tierschutz/-gesundheit?2Sind Fortbildungen verpflichtend?3Können die drei häufigsten zurückgemeldeten Befunddaten vom Schlachthof über Schlachtbefund- Datenbanken verwendet werden? Welche Tierverluste sind hier anzugeben?Hierzu zählen z.B. Teilnahmen an Fachveranstaltungen, Seminaren, Online- Schulungen im Bereich Tierschutz/-gesundheit und Tierhaltung. Nein, aber sie werden empfohlen und können ggf. als eine mögliche Optimierungsmaßnahme angewendet werden. Ja, wenn diese Daten repräsentativ für den Tierbestand zur Verfügung stehen. 4 Nach Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sind die Verluste und deren

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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWL

Tags: Schwein ? Heu ? Messgerät ? Schlachterei ? Tierhaltung ? Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ? Bucht ? Stroh ? Tierbestand ? Gehörorgan ? Nationaler Aktionsplan ? Risikoanalyse ? Monatsmittelwert ? Datenbank ? Datenerhebung ? Risikofaktor ? Tiersterben ? Beschäftigung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2019-06-05

Modified: 2019-06-05

Time ranges: 2019-06-05 - 2019-06-05

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