Description: Information über den Start eines Förderprogramms im EFRE 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des Energieverbrauchs. Dies soll durch Maßnahmen der Sektorenkopplung erreicht werden, wobei die Energiesektoren Strom, Wärme und Gas miteinander verbunden werden und der Anteil erneuerbarer Energien in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr im Gesamtsystem erhöht wird. Durch eine intelligente Kopplung energieeffizienter Technologien können Synergieeffekte zwischen den Sektoren genutzt und die Integration der erneuerbaren Energien verbessert werden. Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen, die der Übertragung von erneuerbar erzeugtem Strom in die Energiesektoren Wärme und Gas dienen. Erneuerbare Energien sollen auf diese Weise in den Verbrauchssektoren Haushalt, Gewerbe, Industrie und Verkehr zum Zwecke der Senkung von Treibhausgasemissionen verfügbar gemacht und deren Nutzung ermöglicht werden. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Power-to-Gas-Anlagen (Wasserstofferzeugung) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Auf-stellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse und b)Power-to-Heat-Anlagen (Wärme aus Strom) einschließlich der erforderlichen peripheren Anlagentechnik, der erforderlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zur Aufstellung der Anlage sowie der erforderlichen Medienanschlüsse. In Kombination mit dem förderfähigen Bereich a) sind Anlagen zum Transport, zur stationären Speicherung und der unternehmensinternen Nutzung von grünem Wasserstoff förderfähig. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus: -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und -der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Beitrag des Vorhabens zur Minderung der Treibhausgasemissionen, Fördereffizienz, Unternehmensklasse und Unternehmensgröße, Umsetzungsdauer der Vorhaben und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Einzureichende Unterlagen Die Unterlagen sind bei der Bewilligungsstelle, der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg einzureichen. Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Diese und weitere Informationen erhalten Sie unter Förderprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFTSENERGIEN“ Beginn und Ende des Antragsverfahrens Anträge können ab sofort bis spätestens zum 05.04.2024 eingereicht werden. Für die Auswahlrunde zur Verfügung stehendes Budget Für diesen Förderaufruf steht ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro zur Bewilligung zur Verfügung. Information über den Start eines Förderprogramms im JTF 2021 - 2027 Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung („Grüner Wasserstoff“) Vom 8. Januar 2024 Zielsetzung Ziel der Fördermaßnahmen ist die die klimaneutrale Transformation der bisher fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung industrieller Prozesse. Für im Mitteldeutschen Revier des Landes Sachsen-Anhalt ansässige Unternehmen sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Wasserstoff aus erneuerbaren Energiequellen geschaffen werden. Wasserstoff soll für die Nutzung als Prozesswärme oder als Rohstoff für die Herstellung von Folgeprodukten zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist hierbei eine klimaneutrale Transformation des Industriestandortes Mitteldeutsches Revier des Landes Sachsen-Anhalt auf der Basis weitgehend geschlossener Wertschöpfungsketten Fördergegenstand Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erzeugung, zur Speicherung, zum Transport und zur Verteilung von aus erneuerbaren Energiequellen produzierten grünen Wasserstoff, welche die Bereitstellung grünen Wasserstoffs als Prozesswärme sowie als Rohstoff für Folgeprodukte (zum Beispiel Ammoniak und Methanol) ermöglichen. Förderfähige Bereiche sind insbesondere: a)Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, b)Anlagen zur stationären Speicherung von Wasserstoff oder c)Neubau von Wasserstoffleitungen und -netzen zur Anbindung der Wasserstofferzeugungsanlagen sowie der gewerblichen und industriellen Verbraucher sowie Umwidmung von bestehenden Erdgasleitungen. Zugangsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen mit ihrem Hauptsitz oder einer Außenstelle im Mitteldeutschen Revier im Land Sachsen-Anhalt. Die Zugangsvoraussetzung ergeben sich aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Sektorenkopplung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung. Auswahlkriterien Die Vorhabenauswahl erfolgt auf der Grundlage folgender Auswahlkriterien: Produktionskapazität / Transportkapazität, Abnehmerstruktur, Fördereffizienz und Klimaverträglichkeit Näheres ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU
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Language: Deutsch
Issued: 2024-01-08
Modified: 2024-01-08
Time ranges: 2024-01-08 - 2024-01-08
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