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2022-09-01_Energiekrise_BS_KMK_Hochschule_endf.pdf

Description: Auswirkungen der Energiekrise auf den Hochschulbereich (Beschluss der Kultusministerkonferenz Hochschule vom 01.09.2022) 1. Bildung ist ein Grundrecht. Sie ist Grundlage unseres Wohlstands und Basis der demokratischen Gesellschaft. Die Kultusministerkonferenz unterstreicht die besondere Bedeutung von Bildung und sozialem Austausch für den Einzelnen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aufgrund der Bedeutung der Hochschulen als Fachkräftebedarfs Bildungseinrichtungen ist es und zwingend, angesichts die des Hochschulen großen und Forschungseinrichtungen analog zu Schulen als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung“1 zu behandeln. Die Universitätsklinika sind als Einrichtungen der kritischen Infrastruktur bereits besonders geschützt. 2. Die Hochschulen, Universitätskliniken und Forschungseinrichtungen zeigen bereits einen besonderen Einsatz für einen signifikanten Beitrag zur Einsparung von Energie und damit zur Vermeidung einer Gasmangellage. Weitere Bemühungen zur Einsparung auf der Grundlage von europäischen und nationalen Einsparparametern müssen die Bedürfnisse der verschiedensten Bereiche, wie denen Bibliotheken, von Sammlungen, Lehre, Forschung, Archiven, Gesundheitsversorgung, technischen und administrativen Strukturen berücksichtigen. Die Kultusministerkonferenz unterstützt einen länderübergreifenden Austausch zur Fortschreibung und Umsetzung von Notfallplänen sowie zu möglichen kriterienbasierten Szenarien im Hinblick auf eine mögliche Beeinträchtigung der Versorgung mit Gas oder Strom. 3. Die Kultusministerkonferenz hält nach den Erfahrungen der Semester unter Pandemiebedingungen und deren Folgen vor allem für die Studierenden die Sicherung des Präsenzstudiums auch bei einer möglichen Verschärfung der Energiekrise für unabdingbar. 1 Sog. Europäische SoS Verordnung, Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Art. 2 Ziffer 4 und 5 4. Die Kultusministerkonferenz sieht die besonderen Herausforderungen, vor die die eingetretenen und zu erwartenden Preissteigerungen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen schon jetzt stellen. Die Länder prüfen Möglichkeiten einer Kompensation und werden sich auch in Gesprächen mit dem Bund für Entlastungsmaßnahmen einsetzen. 5. Von besonderer Brisanz ist die soziale Dimension der Energiekrise für die Studierenden. Die Kultusministerkonferenz wird in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Möglichkeiten der Unterstützung für in Not geratene Studierende ebenso adressieren wie eine Hilfe für die Studierendenwerke, denen eine besondere Bedeutung als Einrichtungen der sozialen Versorgung der Studierenden zukommt. Auch sie sind deshalb als „geschützte Kunden“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, Gasnetzzugangsverordnung und der „SoS-Verordnung zu behandeln. der

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU

Tags: Gasversorgung ? Europäischer Rat ? Energiewirtschaftsgesetz ? Entschädigung ? Gewährleistung ? Szenario ? Energieeinsparung ? Energiekrise ? Gasaustausch ? Großforschungseinrichtung ? Notfallplan ? Schule ? Gasnetzzugangsverordnung ? Forschungseinrichtung ? Soziale Aspekte ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Persons

Issued: 2022-09-01

Modified: 2022-09-01

Time ranges: 2022-09-01 - 2022-09-01

Status

Quality score

Accessed 1 times.