Description: Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz Lokaler Bibliothekssysteme in den wissenschaftlichen Bibliotheken im Geschäftsbereichdes Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Rahmendienstvereinbarung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (MWU) und dem Hauptpersonalrat des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt (HPR) über den Einsatz Lokaler Bibliothekssysteme, hier LBS 4, in den wissenschaftlichen Bibliotheken des Geschäftsbereichsdes MWU. Präambel MWU und HPR stimmen darin überein, dass Lokale Bibliothekssysteme (LBS) in den Bibliotheken dynamische und komplexe EDV-Systeme sind, die eine dauernde Aktualisierung und Modernisierung erfordern. Eine stetige Weiterbildung der Bibliotheksbeschäftigten im Umgang mit dieser Software ist deshalb erforderlich. Zwischen den Vertragspartnern besteht Übereinstimmung, dass der Erfolg und dieAkzeptanz aller Modernisierungsmaßnahmen - somit auch der Aktualisierung der Bibliotheks-EDV - von der Identifikation des Bibliothekspersonals mit den sich ständig wandelnden Aufgaben und Arbeitsweisen in den wissenschaftlichen Bibliotheken abhängen und damit einer begleitenden personalvertretungsrechtlichen Würdigung bedürfen. Vor diesem Hintergrund wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Grundlage der Rahmendienstvereinbarung Grundlage der Rahmendienstvereinbarung ist § 70 i. V. m. § 69 Nr. 1, 2, 3 PersVG LSA. 2. Geltungsbereich Diese Rahmendienstvereinbarung gilt für die wissenschaftlichen Bibliotheken in den Hochschulen in staatlicher Trägerschaft und die Landesbibliothek. 3. Zustimmung des HPR zur Einführung von LBS 4 Mit der Zustimmung zu dieser Rahmendienstvereinbarung stimmt der HPR der Einführung von LBS in der Version LBS 4 in verbesserter, aktualisierter Form entsprechend Nr. 4 dieser Vereinbarung und im derzeitigen Umfang für den Geschäftsbereich des MWU zu. Diese Vereinbarung ersetzt nicht die erforderliche personalvertretungsrechtliche Beteiligung vor Ort nach Maßgabe der Nr. 5 der Rahmendienstvereinbarung. 4. Usability und Softwaremängel Die Einführung und Nutzung der Bibliothekssoftware LBS 4 in den wissenschaftlichen Bibliotheken kann nur in der jeweils aktuellen, stabilen Softwareversion. auf der Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen den Gremien innerhalb des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes (GBV) erfolgen (Vgl. www.gbv. de). 5. Beteiligung örtlicher Personalvertretungen nach Einführung von LBS 4 Nach Einführung und zu Erweiterungen von LBS 4 an einem Standort sind in den einzelnen Dienststellen die jeweils zuständigen Personalvertretungen nach Maßgabe der Vorschriften des PersVG LSA rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und zu beteiligen (z. B. Änderung von Dienstplänen, Umorganisationen, Arbeitsplatzgestaltung, Grundsätze der Weiterbildung). Der Zugang zu LBS 4 istder vor Ort zuständigen Personalvertretung unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen jederzeit zu ermöglichen. 6. Arbeitsplatzgestaltung Um die Beschäftigten vor Gesundheitsschädigungen und Arbeitsüberlastungen zu schützen, ist eine ergonomische Gestaltung der IT-gestützten Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze nach dem aktuellen Stand von Arbeitsmedizin und Technik unter Einbeziehung des betriebsärztlichen Dienstes sicherzustellen (§ 65 Abs. 1 Nr. 13 und 14 PersVG LSA) Hinsichtlich der Ausstattung der Arbeitsplätze mit Datensichtgeräten gelten die Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). 7. Schulungen Die Schulungen der Beschäftigten sind vor Einführung der Version LBS 4 und bei Änderungen von Funktionsweisen oder Aktualisierungen der Version zu gewährleisten. Hierzu istjeweils ein Schulungskonzept durch die Bibliothek zu erstellen, bei dem die zuständige Personalvertretung gem. § 65 Abs. 1 Nr. 4 PersVG LSAzu beteiligen ist. 8. Datenschutz, Verhaltens- und Leistungskontrolle Vor der Einführung oder Erweiterung von LBS 4 ist die Einhaltung des DSG LSA zu prüfen. LBS 4 darf nicht zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Beschäftigten genutzt werden. Die Erhebung für diese Zwecke ist nicht zulässig und darf für personalrechtliche Maßnahmen nicht verwendet werden. Unzulässig gespeicherte personenbezogene Daten sind unverzüglichzu vernichten. Es istjeweils ein Verfahrensverzeichnisgemäß § 14 DSG LSA zu erstellen und eine datenschutzrechtliche Vorabkontrolle vorzunehmen. 9. Weiterentwicklung und nflodernisierung Der HPR ist über die Weiterentwicklung Lokaler Bibliothekssysteme rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Wie im Verwaltungsabkommen zwischen den GBV- Bundesländern und der PICA-Stiftung zur PICA-Einführung festgelegt wurde, nimmt der HPR an den Sitzungen derGBV-Verbundleitung teil. Beteiligungsrechte nach dem PersVG LSA bei der Fortentwicklung Lokaler Bibliothekssysteme bleiben unberührt. 10. Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen Diese Rahmendienstvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Rahmendienstvereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung eventueller Lücken der Vereinbarung soll eine angemessene Regelung treten, die dem am Nächsten kommt, was die Parteien nach ihrer Zwecksetzung gewollt haben. Die Rahmendienstvereinbarung ist allen Beschäftigten gem. § 70 Abs. 2 PersVG LSA in den einzelnen Dienststellen bekannt zu machen. Es bleibt den Dienststellen und örtlichen Personalräten unbenommen, unter Beachtung dieser Rahmendienstvereinbarung zur Regelung einrichtungsspezifischer Themen gesonderte Dienstvereinbarungen abzuschließen. Magdeburg, den oS. o<t. ^o^ Für das MinisteriumFür den Hauptpersonalrat beim für Wissenschaft, ^fiergie,Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Klimaschutz unct/Umwelt des Landes Sacbsen-Anhalt l .< LÄ^».^ 'rof. Dr. Armini WitiTndmann (Minister) /. {/.^€. ^'^ Bertolt Marquardt (Vorsitzender)
Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU
Tags: Magdeburg ? Sachsen-Anhalt ? Gesundheitsschaden ? Software ? Verwaltungsabkommen ? Arbeitsplatz ? Datenverarbeitung ? Energie ? Energieverbrauch ? Klimaschutz ?
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Language: Deutsch
Issued: 2023-03-29
Modified: 2023-03-29
Time ranges: 2023-03-29 - 2023-03-29
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