Description: EU-Produktsicherheitsvorschriften: Was ist neu? Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) wird die vorherige Richtlinie zu diesem Thema ersetzt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle in der Europäischen Union verkauften Produkte sicher sind. Sie gilt für alle Unternehmen, Wirtschaftsakteure (einschließlich Hersteller, Einführer, Händler und Fulfillment-Dienstleister) sowie für Anbieter von Online-Marktplätzen, und soll dazu beitragen, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern nur sichere Produkte angeboten werden. In diesem Informationspaket werden die wichtigsten Änderungen erläutert, die mit dieser Verordnung eingeführt werden, um Ihrem Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften und der Stärkung des Verbrauchervertrauens zu helfen. Hauptmerkmale der GPSR: Prävention und Risikobewertung Unternehmen müssen künftig beim Risikomanagement von Produkten einen proaktiven Ansatz verfolgen. In der Verordnung sind die im Rahmen von Risikobewertungen zu berücksichtigenden Elemente klar dargelegt, um gründliche Sicherheitsbewertungen zu ermöglichen. Die Hersteller müssen Produkte sicher konzipieren und Risikoanalysen durchführen, um mögliche Risiken in ihren Produkten zu mindern oder auszuschließen. Bessere Rückverfolgbarkeit, Information und Einhaltung Die Unternehmen müssen sowohl beim Online- als auch beim Offline-Verkauf detaillierte Informationen zur Rückverfolgbarkeit, zum Produkt und zur Sicherheit angeben, um die Rückverfolgbarkeit und die sichere Verwendung der Produkte zu verbessern. Für Produkte, die unter die GPSR fallen und in der EU verkauft werden, muss es immer eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person geben, die die Einhaltung der Vorschriften überprüft und regelmäßige Produktkontrollen durchführt. Berichterstattung und Produktrückrufe Unternehmen müssen nun alle produktbezogenen Unfälle den Behörden melden. Die Verordnung enthält auch klarere Bestimmungen für Produktrückrufe. Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, von solchen Rückrufen Kenntnis zu erlangen und im Falle von unsicheren Produkten Unterstützung und Abhilfe zu erhalten. Mit diesen Aktualisierungen des allgemeinen Produktsicherheitsrahmens werden die Unternehmen stärker in die Pflicht genommen, die Produktsicherheit zu gewährleisten. Die nationalen Behörden können bei Verstößen Sanktionen verhängen. Im Folgenden werden die neuen Anforderungen näher erläutert. PRÄVENTION Die richtige Vorbereitung Einführung solider interner Verfahren für die Produktsicherheit. Nach der neuen GPSR sind Unternehmen verpflichtet, interne Verfahren für die Produktsicherheit einzuführen und zu stärken. Dieser Schritt garantiert, dass Ihre Produkte alle Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor sie die Verbraucherschaft erreichen, und bringt den Vorteil, dass Sie etwaigen künftigen Sicherheitsproblemen schnell nachgehen können. Durch die Einführung wirksamer interner Verfahren sorgen Sie nicht nur für die Einhaltung der Vorschriften und sicherere Produkte, sondern auch dafür, dass das Verbrauchervertrauen gestärkt wird, was auch Ihrem Ruf zugutekommt. Sicherheitsprüfung vor der Markteinführung Führen Sie Risikobewertungen durch und beseitigen Sie jegliche Risiken. Bevor ein Produkt auf den Markt gebracht wird, müssen die Hersteller eine gründliche interne Risikoanalyse durchführen und detaillierte technische Unterlagen erstellen. Diese Unterlagen sollten Folgendes umfassen: • eine allgemeine Produktbeschreibung • die wichtigsten Sicherheitsmerkmale • eine umfassende Risikobewertung, einschließlich gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobeseitigung oder -minderung • eine Liste der angewendeten europäischen Normen, sofern relevant Pflegen und aktualisieren Sie diese Unterlagen regelmäßig, auch nachdem Ihr Produkt in Verkehr gebracht wurde. Sie müssen den Marktüberwachungsbehörden bis zu 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produkts zugänglich bleiben.
Origins: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU
Tags: Produktkettennachweis ? Produktsicherheit ? Risikoanalyse ? EU-Norm ? Europäische Union ? Sicherheitsvorschrift ? Verkehr ? Risikomanagement ? Risikobewertung ?
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Language: Deutsch
Issued: 2025-05-30
Modified: 2025-05-30
Time ranges: 2025-05-30 - 2025-05-30
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