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Hinweise zur Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Corona-Krise

Description: Hinweise zur Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Corona-Krise Kurzübersicht der Inhalte Hinweise für Quarantäne-Haushalte ...................................................................................... 2 Hinweise zur Abfalleinstufung und Entsorgungshinweise ...................................................... 3 Relevante Abfallschlüssel .................................................................................................. 3 Abfalleinstufung in Test- und Impfzentren, sowie vergleichbarer Einrichtungen ................. 4 Einstufung von Abfällen welche aus Impfstoffen oder Schnelltest hervorgehen ................. 4 Impfstoffe: ...................................................................................................................... 4 Schnelltests: ................................................................................................................... 5 Allgemeine Empfehlungen zur Entsorgung von Impfstoffen und Schnelltests in Gesundheitseinrichtungen: ................................................................................................ 5 Einstufung von Abfällen von Schutzkleidung und Putzmitteln ............................................ 6 Allgemeine Regelungen ..................................................................................................... 6 Hinweise zur Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Corona-Krise Hinweise für Quarantäne-Haushalte Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, werden die folgenden Maßnahmen empfohlen:  Restabfälle, die kontaminiert sein können, sollen in stabilen, möglichst reißfesten Abfallsäcken gesammelt werden und in der Restabfalltonne entsorgt werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern ist möglichst zu vermeiden.  Die Abfallsäcke sind durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.  Insbesondere zum Schutz von Beschäftigten der Entsorgungswirtschaft ist bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) darauf zu achten, dass mindestens 3 Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden (begrenztes Überleben der Viren auf Oberflächen nach FAQ des Bundesinstitut für Risikobewertung zum Übertragungspotenzial des Corona-Virus über Lebensmittel und Gegenstände (https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und _gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html). Sofern dies aus bestimmten Gründen nicht möglich sein sollte, sollten diese Abfälle über den Restabfall entsorgt werden.  Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert. Version vom 26.03.2021, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt 2 Hinweise zur Abfallentsorgung in Zusammenhang mit der Corona-Krise Hinweise zur Abfalleinstufung und Entsorgungshinweise Relevante Abfallschlüssel Typische Abfälle im Zusammenhang mit einer COVID-19-Infektion sind auf der Grundlage der LAGA-M18 (https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html), die auch in den Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts aufgegriffen sind (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html ), wie folgt einzustufen:  Abfallschlüssel 18 01 01 „spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)“, die in Form von gebrauchten spitzen und scharfen medizinischen Instrumenten wie Kanülen, Skalpelle und Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Stich-, Schnitt- und Kratzverletzungen vorliegen können.  Abfallschlüssel 18 01 04 „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)“ für Abfälle mit infektiösen Verunreinigungen (Sekrete, Exkrete) aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die nur in sporadischen Einzelfällen entsprechend infizierte oder erkrankte Patienten behandeln, z.B. Hausarztpraxen, Test- und Impfzentren; o Entsorgungshinweis: Die Entsorgung der Abfälle soll in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen erfolgen. Aus hygienischen Gründen soll vorzugsweise die Doppelsack-Methode (der erste Sack wird fest verknotet und in einen zweiten Sack gesteckt) verwendet werden, aber auch die Verwendung dickwandiger Müllsacke ist möglich.  Abfallschlüssel 18 01 03* „Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektions- präventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden“ für Abfälle mit infektiösen Verunreinigungen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die entsprechend infizierte oder erkrankte Patienten schwerpunktmäßig z.B. in Isolierstationen der Krankenhäuser behandeln.  Abfallschlüssel 20 03 01 „gemischte Siedlungsabfälle“ für Abfälle, die in privaten Haushalten z.B. im Zuge von Quarantänemaßnahmen für infizierte oder erkrankte Patienten anfallen und als Restabfall zu entsorgen sind. Version vom 26.03.2021, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt 3

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Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU

Tags: Sachsen-Anhalt ? Abfallsammlung ? Haushaltsabfall ? Altglas ? Corona-Pandemie ? Abfallentsorgung ? Landwirtschaftlicher Abfall ? Medizinischer Abfall ? Papier ? Siedlungsabfall ? Krankenhaus ? Restabfall ? Abfallbehälter ? Arbeitsschutz ? Energie ? Schnelltest ? Umweltgefährdung ? Virus ? Reinigungsmittel ? Gesundheitseinrichtung ? Abfalleinstufung ? Entsorgungswirtschaft ? Gesundheitswesen ? Landwirtschaft ? Lebensmittel ? Privathaushalt ? Risikobewertung ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

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Issued: 2021-03-26

Modified: 2021-03-26

Time ranges: 2021-03-26 - 2021-03-26

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