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Microsoft Word - Biotopverbundsysteme.doc

Description: Ökologisches Verbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt Planung von Biotopverbundsystemen (Textauszug aus dem Pilotprojekt „Planung von Biotopverbundsystemen im Saalkreis und in der kreisfreien Stadt Halle/Saale“) Auftraggeber: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt PF 3769 39012 Magdeburg Nr. Seite Biotopverbundsysteme als Landesaufgabe ..................................................1 1.Problemstellung ...........................................................................................................1 2.Auftrag zur Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen ................................. Tabelle 1: Bestandsgefährdete Tier- und Pflanzenarten Sachsen-Anhalts Nach Artengruppen (Auswahl) Zielstellung ....................................................................................................................2 2 Die Planung von überörtlichen Biotopverbundsystemen ......................................... Methodischer Ansatz der überörtlichen Biotopverbundplanung....................................... Räumliche Ordnung und Funktionen des Biotopverbundsystems................................... Hierarchische Ordnung, Benennung und Darstellung...................................................... Überregional bedeutsame Biotopverbundeinheiten ........................................................ Regional bedeutsame Biotopverbundeinheiten .............................................................. Örtlich bedeutsame Biotopverbundeinheiten................................................................... Biotopverbundflächen - Bausteine der Biotopverbundsysteme....................................... Kernflächen in Biotopverbundflächen.............................................................................. Entwicklungsflächen in Biotopverbundflächen................................................................. Beschreibungen der Biotopverbundflächen..................................................................... Grundlagen für die überörtliche Biotopverbundplanung .................................................. Fachliche Grundlagen der Naturschutzverwaltung.......................................................... Selektive Biotopkartierung .............................................................................................. Luftbildgestützte Biotop- und Nutzungstypenkartierung .................................................. Besondere Schutzgebiete „NATURA 2000“ .................................................................... Arten- und Biotopschutzprogramme................................................................................ Landschaftsrahmenplanung ............................................................................................ Potentiell natürliche Vegetation ....................................................................................... Totalreservats-System .................................................................................................... Sonstige überörtliche Fachgrundlagen und -planungen.................................................. Waldbiotopkartierung....................................................................................................... Fließgewässerprogramm................................................................................................. Überschwemmungsgebiete und Planungen von Deichrückverlegungen......................... Beiträge des Forschungsverbundes Braunkohlentagebaulandschaften Mitteldeutsch- lands........................................................................................................... 4.4.2.5 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung............................................................................ 4.4.2.6 Flurbereinigungsverfahren, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.................................... 4.4.2.7 Historische Karten ........................................................................................................... 4.4.3 Pläne der Raumordnung, Raumordnungskataster ..........................................................4 4 4 5 6 6 6 7 7 7 9 9 8 8 8 9 9 9 9 9 10 11 12 10 11 5. 5.1 5.2 5.313 13 14 15 3. 4. 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.4 4.4.1 4.4.1.1 4.4.1.2 4.4.1.3 4.4.1.4 4.4.1.5 4.4.1.6 4.4.1.7 4.4.2 4.4.2.1 4.4.2.2 4.4.2.3 4.4.2.4 5.4 Wege der Umsetzung........................................................................................ Integrierter, umsetzungsorientierter Planungsansatz....................................................... Rechtliche Sicherung der Biotopverbundsysteme durch die Raumordnung.................... Rechtliche Sicherung eines Teiles der Flächen durch das Naturschutzgesetz, das Wassergesetz und das Waldgesetz ......................................................................... Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der vorgeschlagenen Biotopverbundflächen ..................................................................................................... Tabelle 2: Wichtige Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der vorgeschlage- nen Biotopverbundflächen und ihre Finanzierungsmöglichkeiten 3 12 13 13 13 15 16 Biotopverbundsysteme als Landesaufgabe 1. Problemstellung Im Bericht der Bundesregierung anlässlich der Sondergeneralversammlung über Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen 1997 in New York musste festgestellt werden, dass ein Drittel der in Deutschland heimischen 2.800 Pflanzenarten bestandsgefährdet oder bereits ausgestorben ist, bei den Wirbeltierarten gelten sogar ca. 50 % als gefährdet (BUNDES- UMWELTMINISTERIUM 1997). Damit gehen neben ökologischen, emotionalen und ethi- schen Werten genetische Ressourcen verloren, die für die Entwicklung von Arzneimitteln, biotechnologischen Prozessen, Kulturpflanzen und Haustieren von großer und heute oft noch gar nicht abschätzbarer Bedeutung sind. Die auch auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts in den letzten Jahrzehnten vor sich gegangenen und sich ständig fortsetzenden Veränderungen von Natur und Landschaft hatten und haben zur Folge, dass viele Lebensräume den Mindestanforderungen für die weitere Existenz eines großen Teils unserer heimischen biologischen Vielfalt nicht mehr gerecht werden. Das alar- mierende Ergebnis dieser Entwicklung wird in der Bestandsgefährdung der heimischen bio- logischen Vielfalt sichtbar, wie es die Auswertung der bisher für Sachsen-Anhalt vorliegen- den Roten Listen zeigt (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 1992b, 1993b, 1995d, 1996b, 1998c; siehe Tab. 1). Gründe für diese Entwicklung liegen in der ständig zunehmenden Inanspruchnahme von immer mehr Flächen der freien Landschaft für Siedlungs-, Gewerbe- und Industriebauprojek- te, für Rohstoffgewinnung, für Freizeitanlagen, für den Verkehrswegebau u. a. Direkte und indirekte Auswirkungen auf die Lebensräume von Tieren und Pflanzen (z. B. Flächenverlus- te, Beeinträchtigungen, Zerschneidungen) gehören zu den wesentlichen Ursachen für den weiteren Rückgang des Bestandes von Arten, für den Verlust an biologischer Vielfalt und für die Einschränkung des erforderlichen Austausches zwischen verschiedenen Populationen von Tieren und Pflanzen und deren Ausbreitung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, ist es notwendig, dass auch bei weiterer wirtschaftlicher Entwicklung die wertvollen Biotope erhalten bleiben, beeinträchtigte Lebensräume verbessert und mit einander verbunden sowie zerstörte Lebensräume wiederhergestellt werden. Tabelle 1: Bestandsgefährdete Tier und Pflanzenarten Sachsen-Anhalts nach Artengruppen (Auswahl) Ausgewählte Artengruppen Farn und Blütenpflanzen Flechten Säugetiere Vögel Lurche/Kriechtiere Fische/Rundmäuler Gesamtartenzahl in Sachsen-Anhalt 2100 750 72 200 27 45 Bestandsgefährdete Arten Anzahl in % 822 39 297 40 48 67 79 40 19 70 32 71 . 1 2. Auftrag zur Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen Um dem weiteren Verlust von Tier und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume entgegenzu- wirken, gibt es zahlreiche Bestrebungen auf internationaler, nationaler und Landesebene, die in Gesetzen, Übereinkommen, Verträgen und Programmen ihren Ausdruck finden. Die Verpflichtung zur Entwicklung von Biotopverbundsystemen ergibt sich aus dem NATURSCHUTZGESETZ SACHSEN-ANHALTS (NatSchG LSA § 2 NR. 20): ”Der Bestand bedrohter Pflanzen und Tiergesellschaften ist auf einem ausreichenden Teil der Landesfläche durch die Ausweisung von Schutzgebieten nachhaltig zu sichern, ihre Le- bensräume sind zu Biotopverbundsystemen zu entwickeln”. Im § 21(1) Nr. 2: wird die oberste Naturschutzbehörde ermächtigt ”großräumige Gebiete zu Naturparken zu erklären, die auf Grund ihrer vorhandenen und zu entwickelnden Naturraum- ausstattung gute Voraussetzungen für die Entwicklung von ökologischen Verbundsystemen bieten”. Aus dem LANDESPLANUNGSGESETZ (LPlG) vom 28.04.1998 ergibt sich aus den §§ 4 und 6 die Verpflichtung der Erarbeitung der Grundlagen des ökologischen Verbundsystems in Form einer räumlichen ”Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur, insbe- sondere zu Natur und Landschaft unter maßgeblicher Berücksichtigung des Ökologischen Verbundsystems” und seiner Festlegung als Vorrang und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft in den Regionalplänen. Sicherungsmöglichkeiten für Biotopverbundflächen bieten auch das WASSERGESETZ FÜR DAS LAND SACHSEN-ANHALT (WG LSA) mit den Instrumenten ”Gewässerschonstreifen” und ”Überschwemmungsgebiet” (WG LSA §§ 2, 94, 96 und 97) und das LANDESWALD- GESETZ mit den Kategorien ”Waldschutzgebiet” und ”Naturwaldzelle” (§§ 18 und 19). Neben den Verpflichtungen zur Sicherung der Lebensräume, die sich aus gesetzlichen Re- gelungen oder Programmen unseres Bundeslandes zum Flächenschutz ableiten, ergeben sich weitere aus europa- und bundesweiter Sicht. Von der EU wird in der sogenannten FFH-RICHTLINIE (FFH = Fauna, Flora, Habitat), die Errichtung ”eines kohärenten europäi- schen Netzes besonderer Schutzgebiete” gefordert (NATURA 2000) und dazu ein Finanzie- rungsinstrument (LIFE) geschaffen (RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT 1992). Auch das ÜBEREINKOMMEN ZUR ERHALTUNG DER WANDERNDEN WILDLEBENDEN TIERARTEN weist auf ”die Erhaltung eines Netzes geeigneter Lebensstätten, die im Ver- hältnis zu den Wanderwegen angemessen verteilt sind” hin. Das GESETZ ZU DEM ÜBEREINKOMMEN ÜBER DIE BIOLOGISCHE VIELFALT verpflich- tet dazu, insbesondere als Voraussetzung zur langfristigen Erhaltung der wildlebenden pflanzengenetischen Ressourcen, ”ein System von Schutzgebieten oder Gebieten, in denen besondere Maßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt notwendig sind”, einzurichten. Die Dringlichkeit der Schaffung von Biotopverbundsystemen, die zukünftig etwa 15 % der nicht für Siedlungszwecke genutzten Fläche umfassen sollen, wird ausgehend von der ENTSCHLIEßUNG DER 21. MINISTERKONFERENZ FÜR RAUMORDNUNG VOM 27.11. 1992 [GMBl 44(930201)4]: ”Aufbau eines ökologischen Verbundsystems in der räumlichen Planung” von weiteren Ministerkonferenzen für Raumordnung mehrfach hervorgehoben. So hält es die 21. Ministerkonferenz ”für erforderlich, ausgehend von größeren Gebieten, die der weitgehend ungestörten Erhaltung und Entwicklung von Fauna und Flora dienen sollen und raumordnerisch wie auch naturschutzrechtlich zu sichern sind, ein funktional zusammenhän- gendes Netz ökologisch bedeutsamer Freiräume aufzubauen”. Hierfür werden rund 15 % der nicht für Siedlungszwecke genutzten Landesfläche für erforderlich gehalten. 2

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU

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