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Rektoratsbericht2019_OVGU.pdf

Description: Bericht der Otto-von-Guericke-Universität zur Zielvereinbarungsperiode 2015-19 A.1 Aufgabenbezogene Vereinbarungen aller Hochschulen (1) Die Hochschulen ergreifen geeignete Maßnahmen, um die für den Hochschulpakt 2020 geforderten Zielstellungen zu erreichen.Die OVGU hat in den Jahren 2015-2019 ihren Anteil an den Vorgaben des Hochschulpakts stets erfüllt. (2) Bezüglich der Koordinierung und Abstimmung zu Studiengängen in den Bereichen Ingenieurw issenschaften, Agrarw issenschaften, Soziale Arbeit, Informatik, Medienw issenschaften und Wirtschaftsw issenschaften setzen die Hochschulen die, in den zw ischen ihnen abgestimmten Dokumenten, festgelegten Vereinbarungen und Regelungen um.Erfüllt, z.B. Medienstudiengänge, Lehramt etc. (3) Innerhalb der lehrbezogenen Profile (Anlage 1) können die Hochschulen neue Studiengänge errichten. Die Hochschulen gew ährleisten die Vereinbarkeit mit dem Budget sow ie die Transparenz der Ressourcenbereitstellung gegenüber dem MW.Erfüllt. Es w urden w eitere Studiengänge eingeführt, die dem lehrbezogenen Profil entsprechen. Als Beispiel sei hier der Studiengang Elektromobilität in der FEIT und der englischsprachige Studiengang Systems Engineering for Manufacturing durch die OVGU genannt. (4) Die Hochschulen leiten ihre Akkreditierungsverfahren so zeitgerecht ein, dass eine Akkreditierung spätestens mit der letzten Hochschulprüfung der ersten Absolventin/des ersten Absolventen für den jew eiligen Studiengang gew ährleistet ist und w eisen diesErfüllt. Die Universität hat im Juni 2019 die Systemakkreditierung erfolgreich abgeschlossen und ist bis Juni 2025 akkreditiert (Gutachten der Evalag). Die Zahlen stehen zur Verfügung. Ein w eiterer quantitativer Ausbau des Studienprogrammes w ird derzeit nicht angestrebt. Neue Programme w erden zukünftig an das Einstellen bestehender Studiengänge gekoppelt. Eine aktuelle Übersicht über alle Studienprogramme findet sich hier. Die OVGU hat unter Maßgabe aller relevanten Gestaltungsaspekte und im Rahmen ihres Selbstverständnisses einen kontinuierlichen und nachhaltigen Prozessapparat der Qualitätssicherung und - entw icklung etabliert, der sich an das klassische Verständnis eines kontinuierlichen Verbesserungsprozes ses anlehnt und die beständige Prüfung der Bedingungsfaktoren von Studium und Lehre vorsieht. Der Qualitätsentw icklungskreislauf für Studium und Lehre sieht vor, innerhalb eines vorgegebenen Turnus auf rechtzeitig gegenüber dem MW nach. Die Qualitätssicherung bei Zertifikatsangeboten w eisen die Hochschulen in geeigneter Weise nach.Basis von Daten (durch Befragungen und Evaluationen) und Einschätzungen von an Studium und Lehre Beteiligten sow ie mithilfe der Qualitätskriterien in Studiengangsgesprächen und -konferenzen mit den entsprechend relevanten Akteuren und Akteurinnen in Kontakt zu treten. Ein differenziertes Dokumentations - und Berichtw esen dient nicht nur als Grundlage zur studiengangs bezogenen Weiterentw icklung, sondern auch als Basis für die Kommunikation und Information nach außen an Ministerien und die interessierte Öffentlichkeit. (Näheres hier) (5) Schließungen von Studiengängen, die im direkten Zusammenhang mit der Hochschulstrukturplanung 2014 (für die Jahre 2015-2024) und den daraus abgeleiteten Hochschulentw icklungsplänen stehen, gelten als genehmigt. Sie sind dem MW anzuzeigen.Erfüllt: alle kulturw issenschaftliche Studienprogramme z.B. Anglistik, Geschichte etc. w urden eingestellt. (6) Im Zusammenhang mit der Erfüllung des Hochschulpaktes 2020 ergreifen die Hochschulen zielgerichtete Maßnahmen, um mehr Studierende qualitätsgesichert zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sow ie den Anteil der Absolventinnen und Absolventen in der Regelstudienzeit zu steigern. Über die getroffenen Maßnahmen und Ergebnisse ist zu berichten.Erfüllt. Dieser Punkt w ar der Vereinbarung mit dem Land in der 3. Phase des HSP. Die OVGU hat in den Jahren 2015 bis 2019 die zur Erfüllung der für den Hochschulpakt 2020 geforderten Maßnahmen erfolgreich w eitergeführt. (7) Die Hochschulen stellen die für die Anerkennungsverfahren zur Prüfung der Anerkennung in- und ausländischer Studienleistungen und Abschlüsse relevanten Verfahren und Ansprechpartner transparent dar.Die Prüfung der Anrechnung in- und ausländischer Studienleistungen erfolgt dezentral auf Fakultäts - bzw . Studiengangsebene in vorw iegend individuellen Anrechnungsverfahren. Die Musterordnungen der OVGU (für Bachelor- und Masterstudiengängen je §13) zeigt ein Verfahren auf, w elches in den entsprechenden Gremien und Strukturen umgesetzt w ird. Die Lissabon Konvention ist zeitnah in allen Studiengängen umgesetzt w urden. Die Etablierung pauschaler Anerkennungsverfahren konnte nicht vorangetrieben w erden, da die Heterogenität der Verfahren und Studienleistungen dies nicht zulässt. (8) Die Hochschulen ergreifen Maßnahmen, um den Anteil geeigneter beruflich Qualifizierter anAls Beispiel w äre das Projekt von Herrn Prof. Jenew ein mit dem Ziel der Gew innung von Technikern als Berufsschullehrer zu nennen. Die Zahlen sind aber insgesamt noch klein. Das Studierendenpanel der OVGU befragt die Studierenden der Universität zu verschiedenen Zeitpunkten ihres Studienverlaufs. Dabei w erden u.a. die Erw artungen und Bedarfe, der Studienalltag, die Lernstile und Lernw ege sow ie die Bildungserträge in den Blick genommen. Gleichzeitig ist es möglich, begünstigende Faktoren des Studienerfolgs bzw . Risikof aktoren des Studienabbruchs zu identifizieren und daraus Interventionsmaßnahmen abzuleiten. Neben dem Studierendenpanel, das auch Faktoren des Studienabbruchs identifizierbar machen soll, w idmete sich ein w eiteres Projekt gesondert dem Thema Studienerfolg: In Zusammenarbeit mit dem Alumni-Büro der OVGU sow ie dem Sachgebiet für Qualitätssicherung hat das Team von fokus: LEHRE einen Fragebogen für AbsolventInnen entw ickelt, der ab Herbst 2017 pilothaft unter einer kleinen Gruppe von Alumni der OVGU getestet w urde. Zur w eiteren Professionalisierung der Lehrenden w urde das labor: LEHRE eingerichtet. den zum Studium Zugelassenen zu erhöhen und berichten jährlich über den erreichten Stand. Die Hochschulen stellen dabei die Entw icklung jew eils im Durchschnitt der letzten vier Jahre dar. (10) Mit dem Ausbau aus der Wirtschaft hinreichend nachgefragter Angebote tragen die Hochschulen zur Fachkräftesicherung und zur engeren Zusammenarbeit mit den Unternehmen des Landes bei. Diesem Bedarf folgend, w eiten die Hochschulen ihre dualen Studienangebote in der akade - mischen Erstausbildung und im Bereich des postgradualen Studiums entsprechend der Hochschul- strukturplanung des Landes aus. Insbesondere verbessern sie die curriculare Verknüpfung der Lernorte „Betrieb“ und „Hochschule“. Sie berichten jährlich über die qualitativ en und quantitativen Fortschritte.Vorgaben der Akkreditierung (Dualität der Lernorte) haben zu Einschränkungen in den Studienangeboten geführt. Der gew ünschte Ausbau konnte daher nicht w ie geplant umgesetzt w erden. (11) Auf der Grundlage ihrer Hochschulentw icklungspläne entw ickeln die Hochschulen ihre Konzepte zur w issenschaftlichen Weiterbildung und zu dualen Studienangeboten w eiter fort und arbeiten w eiterhin im Netzw erk zusammen. Die Hochschulen analysieren den derzeitigen Stand der w issenschaftlichen Weiterbildung an ihren Einrichtungen und an den An- Instituten. Sie führen die w issenschaftliche Weiterbildung in der Gesamtverantw ortung durch. Die Hochschulen verstärken zudem die Profilierung ihrer Angebote zum lebenslangen Lernen undDie zentrale Betriebseinheit Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) w urde in der ZV-Periode gegründet, um eine Unterstützungsstruktur zu schaffen, die den in den Fakultäten verantw orteten Weiterbildungsangeboten in den Themenfeldern Angebotsentw icklung, Marketing, Teilnehmermanagement und Fragen der Durchführung und Organisation professionelle Unterstützung bieten können. Mit diesem Aufgabespektrum und der zw ischenzeitlich entw ickelten Expertise ist das ZWW-BE vollumfänglich in die Weiterbildung der OVGU eingebunden. Mit der Einrichtung des ZWW-BE w ar gleichzeitig auch das Anliegen verbunden, die vorhandenen jew eils einzeln und eigenständig agierende Angebote organisatorisch und strukturell zu bündeln. Zur Umsetzung dieses Zieles sind noch w eitere Anstrengungen erforderlich. Für die Anerkennung außerhochschulischer Kompetenzen w urden auf der Ebene der Fakultäten Regelungen entw ickelt. Die Einbindung in landesw eiten Netzw erken ist gelebte Praxis.

Types:

Origin: /Land/Sachsen-Anhalt/MWU

Tags: Elch ? Eisen ? Fragebogen ? Qualitätsmanagement ? Gütekriterien ? Öffentlichkeitsinformation ? Befragung ? Lissabon ? Elektromobilität ? Arbeit ? Forschungskooperation ? Gutachten ? Mittelwert ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Issued: 2021-04-15

Modified: 2021-04-15

Time ranges: 2021-04-15 - 2021-04-15

Status

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