Description: Im vorliegenden Projekt sollen in einem ersten Punkt die Reichweite und die Art der Außenkompetenzen (ausschließlich oder nicht) im Bereich der Umweltpolitik eruiert werden. Aufgrund der AETR- und Folgerechtsprechung zu den impliziten Kompetenzen kann als Rechtsgrundlage Art. 175 EGV herangezogen werden. Die Frage nach der Abgeschlossenheit einer sekundärrechtlichen Regelung - die grundsätzlich auch die Ausschließlichkeit der entsprechenden (gemeinschaftlichen) Außenkompetenz indiziert - muss in Anknüpfung an den jeweiligen Regelungsgehalt Fall für Fall evaluiert werden. Im zweiten Teil der Arbeit wird beleuchtet, welche grundsätzlichen Implikationen auf horizontaler und vertikaler Ebene das Bestehen oder Nichtbestehen einer (nachträglich) ausschließlichen Außenkompetenz der Gemeinschaft für die Vertragsverhandlungen vor und nach Inkrafttreten eines Vertrages entfaltet. Schließlich gilt es, die sich aus den Gemeinschaftsverträgen ergebenden Rechtspflichten auf der Ebene der Umsetzung zu untersuchen. Dabei dürfte die Gemeinschaft in den Bereichen, in denen ihr innergemeinschaftlich eine entsprechende Kompetenz zukommt, auch verpflichtet sein, Durchführungsabkommen zu gemischten völkerrechtlichen Verträgen zu erlassen, die sodann die Mitgliedstaaten verpflichten, den Vorgaben der jeweiligen Konvention nachzukommen.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Rechtspflicht ? EU-Recht ? Internationale Harmonisierung ? Völkerrecht ? EU-Richtlinie ? Internationale Zusammenarbeit ? Meeresschutz ? Rechtsgrundlage ? Europäische Union ? Arbeit ? Interessenkonflikt ? Internationales Übereinkommen ? Umweltpolitik ? Umweltrecht ? Vertrag ? Zuständigkeit ? Regierungspolitik ? Vertrag über die Europäische Gemeinschaft ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2003-01-01 - 2004-10-15
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