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Abgrenzung zwischen Planungsentscheidungen, die keine Drittbetroffenheit oder Drittbeguenstigung verursachen. Dargestellt am Abfallrecht

Description: Die Einhaltung von Planungsvorgaben ist von betroffenen Dritten oft nicht anfechtbar. Gegenstand der Untersuchung soll die Entwicklung von Kriterien sein, die darueber Auskunft geben, wann Anfechtbarkeit entsteht.

Types:
SupportProgram

Origins: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Abfallrecht ? Bewertungskriterium ? Landesrecht ? Umweltrecht ? Planung ? Planungsverfahren ? Anfechtbarkeit ? Anfechtungsklage ? Drittbeguenstigung ? Drittbetroffenheit ? Rechtsanspruch ?

Region: Hessen

Bounding boxes: 10.779° .. 10.779° x 52.01702° .. 52.01702°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1996-02-01 - 1997-02-28

Status

Quality score

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