Description: Nach Paragraph 7a (1) WHG muessen Mindestanforderungen aufgestellt werden. Da hiervon Parameter betroffen sind, die bislang kaum oder gar nicht fuer wasserrechtliche Auflagen relevant waren, bzw. da neue Analysemethoden bisheriges Datenmaterial in Frage stellten, wurde eine Untersuchung notwendig, deren Ziel das Sammeln von Daten bezueglich des CSB, Gehaltes an Cadmium und Quecksilber und der Fischgiftigkeit in gereinigten Abwaessern von Erdoelraffinerien, Zuckerfabriken und Tierkoerperbeseitigungsanstalten war. Als Analysemethoden wurden deshalb die fuer diesen gesetzlichen Rahmen erstellten Vorschriften angewendet. Im Ergebnis wird eine Reihe von Daten vorgestellt, doch folgen auch Hinweise zu den Analyseverfahren selbst, beispielsweise bezueglich einer notwendigen pH-Regelung bei der Durchfuehrung des Fischtests.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Cadmiumgehalt ? Quecksilbergehalt ? Schwermetallgehalt ? Kläranlagenablauf ? Abwasserreinigung ? Mineralölraffinerie ? Zuckerindustrie ? Chemischer Sauerstoffbedarf ? Emissionsdaten ? Fischtest ? Fischtoxizität ? Industrieabwasser ? Petrochemische Industrie ? Abwasserqualität ? Abwasseruntersuchung ? Analyseverfahren ? Daten ? pH-Wert ? Stand der Technik ? Datenerhebung ? Wirtschaftszweig ? Analytik ? Tierkörperbeseitigungsanstalt ?
Region: Bavaria
Bounding boxes: 11.5° .. 11.5° x 49° .. 49°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1978-09-01 - 1980-04-30
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