Description: Die Kommissionsentscheidung zu Kriterien und methodischen Standards für die MSRL weist für Deskriptor 11 (Einleitung von Energie in die Meere mit Fokus auf Unterwasserschall) zwei Indikatoren aus: einen zu mittel- und tieffrequenten impulshaften Lärmeinträgen und einen weiteren zu tieffrequenten kontinuierlichen Schalleinträgen. Die EU Technical Group Noise empfiehlt für die Erfassung von relevanten impulshaften Schalleinträgen den Aufbau von nationalen Schallregistern, wo diese Lärmeinträge zentral räumlich und im Jahresverlauf erfasst werden sowie die Etablierung eines Messnetzes für Hintergrundschallmessungen. Eine Registrierung für Impulsschall findet momentan lediglich für den Aspekt Rammschall am BSH statt, Hintergrundschallpegel werden selektiv in Schutzgebieten durch das BfN ermittelt. Das Vorhaben soll im Sinne eines Pilot-Monitorings die beiden Indikatoren für die gesamte deutsche AWZ von Nord und Ostsee ausgestalten bzw. implementieren und dabei bestehende Bemühungen integrieren. Gleichzeitig kann innerhalb des Vorhabens die bereits in einem UBA-Forschungsvorhaben entwickelte Prognosesoftware SEANAT zur Abbildung der singulären und kumulativen Schallausbreitung von Lärmquellen in Verbindung mit lokaler Hintergrundschallbelastung unter Beachtung biologischer Grenzwerte weiterentwickelt und mittels eines reales Messnetz fortlaufend validiert werden. Dadurch wird die Ableitung von Mitigationsnotwendigkeiten möglich. Das Vorhaben soll zudem weitere Schwellenwerte und Mitigationsmöglichkeiten ableiten.
SupportProgram
Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Schallquelle ? Wärmeeinleitung ? Meeresverschmutzung ? Messstellennetz ? Impulslärm ? Akustische Messung ? Ausschließliche Wirtschaftszone ? Unterwasserlärm ? Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ? Lärm ? Messdaten ? Schallausbreitung ? Wasseruntersuchung ? Meeresgewässer ? Datenerhebung ? Grenzwert ? Schutzgebiet ? Schwellenwert ? Kontinuierliches Verfahren ?
Region: Hamburg
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2016-03-01 - 2019-04-14
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