Description: Das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz, Strl-SchG), enthält Anforderungen an die Bewirtschaftung von notfallbedingt kontaminierten Abfällen sowie die Errichtung und den Betrieb von dafür vorzusehenden Anlagen. Die entsprechenden Planungen sind gemäß § 99 StrlSchG in einem besonderen Notfallplan des Bundes darzustellen. Die Realisierung des besonderen Notfallplans Abfälle stellt komplexe fachliche und administrative Anforderungen, deren Bewertungsgrundlagen teilweise noch zu erarbeiten sind. Als Teil des Notfallmanagementsystems ist auch der besondere Notfallplan Abfälle innerhalb einer fünfjährigen Phase zu evaluieren. Als Basis für die Evaluierung werden entsprechend dem Gesamtziel des Vorhabens Kataster für kontaminierte Abfälle, die infolge des jeweiligen Notfalls im öffentlichen Raum anfallen, erstellt und mit bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten verglichen. Auf dieser Basis wird der Entsorgungsbedarf ermittelt und die wissenschaftliche Basis für die Überprüfung der Realisierbarkeit des im Notfallmanagementsystem vorzusehenden Entsorgungskonzepts geschaffen.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Strahlenschutzgesetz ? Verwaltungsvorschrift ? Abfallbehandlungsanlage ? Kataster ? Abfallwirtschaft ? Notfallplan ? Planung ? Abfallkataster ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding boxes: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2018-11-01 - 2021-08-31
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