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Entwicklung eines werbewirksamen EMAS-Logos als Beitrag der deutschen Ratspraesidentschaft im Rahmen der Revision der EMAS-Verordnung - Teilvorhaben 02: Vertrag mit 3fdesign, Darmstadt

Description: Das Projekt "Entwicklung eines werbewirksamen EMAS-Logos als Beitrag der deutschen Ratspraesidentschaft im Rahmen der Revision der EMAS-Verordnung - Teilvorhaben 02: Vertrag mit 3fdesign, Darmstadt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: 3f design.Die EG-Kommission hat in ihrem Vorschlag zur EMAS-Novelle vom 30.10.1998 keinen Entwurf fuer ein EMAS-Logo vorgelegt. In der Ratsgruppe fuer Umweltfragen wurde mangels ausreichender Vorschlaege eine Entscheidung ueber ein konkretes Logo zurueckgestellt. Es besteht jedoch Einigkeit darueber, dass in die EMAS-Novelle selbst ein konkretes Logo aufgenommen werden soll. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, den Entwurf fuer ein konkretes Logo vorzulegen. Dieses Logo soll an die Stelle der derzeit verwandten Teilnahmeerklaerung treten. Die Nutzungsmoeglichkeiten dieses Logos sollen gegenueber der Teilnahmeerklaerung deutlich ausgeweitet werden. Danach soll es den Unternehmen zukuenftig erlaubt sein, das Logo zwar nicht auf Produkten oder Produktverpackungen, aber bei Gelegenheit der Produktwerbung zu nutzen. Daneben soll die Moeglichkeit bestehen, das Logo auch in Zusammenhang mit Aussagen aus der Umwelterklaerung fuer Werbezwecke zu verwenden. Das zu entwickelnde Logo soll folgenden Mindestanforderungen entsprechen: Die Graphik soll einfach gestaltet sein und von der Oeffentlichkeit leicht aufzunehmen sein, der Name des Systems (EMAS) soll erscheinen und die Graphik soll einen Zusammenhang mit der Umwelt und der Europaeischen Union (z.B. durch Symbole) herstellen lassen. Ein kurzer, einfacher, klarer und exakter Text soll auf die Begriffe 'Umwelt' und 'Umweltmanagement' hinweisen. Darueber hinaus soll die Graphik eine Registrierungsnummer enthalten, und in Faellen des Artikels 8 Absatz 2 Punkt 1 der EMAS-Novelle soll das Logo mit dem Begriff 'fuer gueltig erklaerte Information' verknuepft werden koennen. Daneben waere es von Vorteil, wenn die Graphik leicht reproduzierbar ist (z.B. durch Fax). Teilvorhaben 02: Auf der Grundlage der Ergebnisse der Praesentationsveranstaltung haben Umweltbundesamt und Bundesumweltministerium am 6. August 1999 die Agentur 3fdesign ausgewaehlt und mit der Entwicklung eines EMAS-Logos beauftragt. Der Forschungsnehmer wird den Entwurf (bzw. die Entwurfsvarianten) einer einfachen, nicht repraesentativen Marktstudie (integriertes Teilvorhaben) unterziehen und ihn daraufhin ueberpruefen lassen, ob er die an ihn gestellten Erwartungen in der Oeffentlichkeit erfuellt. Gegebenenfalls ist der Entwurf auf der Grundlage der Ergebnisse der Marktstudie noch einmal zu ueberarbeiten.

Types:
SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Umweltzeichen ? Darmstadt ? Produktkennzeichnung ? EMAS ? EMAS-Verordnung ? Europäische Kommission ? Imagewerbung ? Produktwerbung ? Gesetzesnovellierung ? Marketing ? Reaktorsicherheit ? Verbraucherinformation ? Werbung ? Umweltmanagement ? Informationsvermittlung ? Management ? Marktforschung ? Politikinstrument ? Vertrag ? Betrieblicher Umweltschutz ? Öffentlichkeitsinformation ? Forschungsprojekt ? Produktdesign ? Umweltveränderung ? Verpackung ? Naturschutz ? EMAS-Logo ? EMAS-Novelle ? Graphik ? Registrierungsnummer ? UFOPLAN ? UFOPLAN99 ?

Region: Hessen

Bounding boxes: 10.30054° .. 10.30054° x 47.90813° .. 47.90813°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1999-08-05 - 1999-10-20

Status

Quality score

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