Description: Die Bestimmung des BSB, der ausschliesslich durch den Abbau der organischen Schmutzstoffe verursacht wird, erfordert eine vollstaendige Unterdrueckung der Nitrifikation. Deshalb ist in der 1. Schmutzwasserverwaltungsvorschrift vom 24.01.1979 die Zugabe von 0,5 mg/l ATS vorgeschrieben. Seit einiger Zeit wird an der Eignung von ATH zur Nitrifikationsunterdrueckung geuebt (Nachlassen der Hemmwirkung, biologischer Abbau, Einfluss auf C-BSB). In Reihenuntersuchungen der Ablaeufe verschiedener Kleinanlagen mit und ohne Nitrifikationshemmung soll neben ATH als weiterer Hemmstoff 2-Chlor-6-(Trichlormethyl)-Pyridin (TCMP) eingesetzt werden. Diese Substanz hat gegenueber ATH den Vorteil, dass sie biologisch nicht bzw. nur in sehr langen Zeitraeumen abgebaut wird.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Nitrifikationshemmer ? Thioharnstoff ? Biologische Wirkung ? Kohlenstoff ? Nitrifikation ? Verwaltungsvorschrift ? Biochemischer Sauerstoffbedarf ? Schmutzstoff ? Biologischer Abbau ? Hemmstoff ? Allylverbindung ? Analytik ?
Region: Bayern
Bounding boxes: 12.53381° .. 12.53381° x 47.795° .. 47.795°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1983-07-01 - 1984-06-30
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