Description: Der Bebauungsplan stellt noch immer das klassische Instrument zur Steuerung der Bebaubarkeit der Grundstücke im Gemeindegebiet dar. Zwar werden privatrechtliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und den Grundstückseigentümern als Ergänzung zur öffentlich-rechtlichen Bebauungsplanung in der Rechtsprechung durchaus akzeptiert (Vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 -, BVerwGE 92, 56 (64)), doch wird gleichzeitig solchen Vereinbarungen eine nur beschränkte Eignung zur planerischen Konfliktbewältigung zugesprochen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8.11.2001 - 5 S 1218/99 -, NuR 2002, 496 (498)). Angesichts dieses unklaren Befundes erscheint eine grund-legende Untersuchung angezeigt, die der Frage nachgeht, ob und inwieweit die Bebaubarkeit von Grundstücken alternativ oder in Ergänzung zu einem Bebauungsplan durch schuldrechtliche Verträge und die Bestellung von dinglichen Rechten gesteuert werden kann. Die Untersuchung soll Ende 2004 abgeschlossen werden.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Mannheim ? Bundesverwaltungsgericht ? Zivilrecht ? Baurecht ? Bebauungsplan ? Kommunale Umweltpolitik ? Kommunalpolitik ? Rechtsprechung ? Politikinstrument ? Interessenkonflikt ? Vertrag ? Grundeigentümer ? Konfliktbewältigung ? Vertragsrecht ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding boxes: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2003-05-01 - 2004-12-31
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