Description: Die Verwaltungsvorschrift des Saechsischen Staatsministeriums fuer Umwelt und Landesentwicklung Stufenweiser Ausbau der Abwasserbehandlungsanlagen (StAdA) schreibt fuer einen gewissen Zeitraum im Regelfall keine Reglementierung der Stickstoff und Phosphorkonzentration vor. Grundsaetzliche Anforderungen zum Reinigungsgrad bezueglich BSB5 und CSB sind jedoch weiterhin gemaess Abwasserverwaltungsvorschrift vorgegeben. Eine Auslegung von einstufigen Belebtschlammanlagen kann deshalb nach Arbeitsblatt A 131 der ATV fuer Abwasserreinigung ohne Nitifikation durchgefuehrt werden. Mit Anwendung dieser Bemessungsempfehlung koennen jedoch keine Aussagen ueber Einhaltung der BSB5- und CSB-Konzentrationen im Ablauf getroffen werden. Trotz der vielfaeltigen Erfahrungen mit Anlagen zur Kohlenstoffelimination besteht keine Richtlinie, die definierte Loesungswege aufzeichnet. Mit diesem Proiekt soll die Eignung der Bemessungsempfehlung im ATV-Arbeitsblatt A 131 fuer die Anforderungen gemaess StAdA geprueft werden. Zu diesem Zweck wird eine halbtechnische einstufige Belebtschlammanlage mit entsprechend niedrigem Schlammalter betrieben. Ziel der Untersuchung ist die Kalibrierung eines dynamischen Modells. Damit sollen Aussagen zur Einhaltbarkeit der Ablaufwerte bei wechselnden Belastungen getroffen werden. Ausserdem sollen die Ergebnisse als Gestaltungsgrundlage fuer einstufige Belebtschlammanlagen in Ausbaukonzepten dienen.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Belebtschlammverfahren ? Phosphorgehalt ? Dresden ? Kläranlagenablauf ? Landesentwicklung ? Sachsen ? Abwasserreinigung ? Kläranlage ? Stickstoff ? Verwaltungsvorschrift ? Bundesrepublik Deutschland ? Abwasserbehandlungsanlage ? Anlagenoptimierung ? Biochemischer Sauerstoffbedarf ? Chemischer Sauerstoffbedarf ? Schlamm ? Kostensenkung ? Simulation ? Richtlinie ? Abwasserrecht ? Bemessung ? Dynamische Analyse ? Kalibrierung ? Kohlenstoffelimination ?
Region: Saxony
Bounding boxes: 13.25° .. 13.25° x 51° .. 51°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1996-04-01 - 1997-12-31
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