Description: Das Projekt "Evaluation der Ökozulage" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung durchgeführt. Die Ökozulage, die im Rahmen der Eigenheimförderung zur Finanzierung von Energieeinsparmaßnahmen diente, wurde kaum von den Bauherren in Anspruch genommen. Das Projekt beurteilte die Ökozulage aus Sicht ihrer Multiplikatoren und entwickelte Vorschläge zu ihrer Umgestaltung. Die Ökozulage wurde bundesweit von 1995 bis 2002 innerhalb der Wohneigentumsförderung vergeben. Mit Eintritt der Energiesparverordnung am 1. Januar 2002 entfielen die ökologischen Zulagen für Neubauten. Alle energiesparenden Maßnahmen in Neu- und Altbauten, die mit der Ökozulage gefördert wurden, mussten bis Ende 2002 durchgeführt werden. Besitzer von mit der Eigenheimzulage geförderten Wohnungen konnten parallel zu der Grundförderung acht Jahre lang so genannte Ökozulagen erhalten. Ökozulagen wurden im Neubau für das Erreichen des Niedrigenergiehaus-Standards - Förderhöhe max. 205 Euro (400 DM) pro Jahr für Wärmeschutzmaßnahmen, die den Grenzwert der Wärmeschutzverordnung von 1994 um 25 Prozent unterschreiten - oder für den Einbau energiesparender Techniken - Förderhöhe max. 256 EUR (500 DM) pro Jahr für Wärmepumpen, Wärmerückgewinnungsanlagen, Solaranlagen - gewährt. Beim Kauf einer bereits genutzten Wohnung im Bestand konnte die Ökozulage in der Regel nur für den Einbau energiesparender Techniken in Anspruch genommen werden. Alle geförderten Maßnahmen mussten vor dem Einzug beendet sein. Die Inanspruchnahme der Ökozulage stieg seit ihrer Einführung im Jahr 1995 von Jahr zu Jahr an. Dennoch war die Quote der Inanspruchnahme im Jahr 1999 noch immer gering: Im Neubau bezogen 20,8 Prozent der Bezieher der Eigenheimzulage die Ökozulage für das Erreichen des Niedrigenergiehaus-Standards und 7 Prozent für den Einsatz von Energiespartechniken. Im Bestand bezogen nur 0,2 Prozent der Bezieher der Eigenheimzulage auch Ökozulage. Ziel der Untersuchung war es, die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme der Ökozulage zu ermitteln und darauf aufbauend Vorschläge zu entwickeln, wie ihre Inanspruchnahme und Wirksamkeit vor dem Hintergrund der neuen Energieeinsparverordnung deutlich verbessert werden kann. Fazit: Die Vergabe von Zulagen für energiesparende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Eigenheimerwerb wird im Projekt grundsätzlich als ein geeignetes Förderkonzept bewertet. Durch Ausbau verschiedener Förderstufen sollten die ökonomischen Anreize für eine Inanspruchnahme der Ökozulage im Neu- und Altbau verstärkt werden. Begleitende Kommunikationsmaßnahmen könnten die bestehenden Informationsdefizite bei Bauherren und Architekten abbauen.
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Origin: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Investitionsförderung ? Raumordnung ? Wärmedämmung ? Wärmerückgewinnung ? Niedrigenergiehaus ? Solaranlage ? Bundesrepublik Deutschland ? Wohneigentum ? Gebäude ? Multiplikatoreffekt ? Wärmepumpe ? Wärmeschutzverordnung ? Landeskunde ? Gebäudetechnik ? Energieeffizienztechnik ? Energieeffizientes Bauen ? Bewertung ? Energieeinsparung ? Kommunikation ? Subvention ? Wohnungsbau ? Umweltanreiz ? Energieeinsparverordnung ? Finanzierung ? Grenzwert ? Ökonomisches Instrument ? Grenzwerteinhaltung ? Eignungsprüfung ? Ökozulage ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding boxes: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2000-12-01 - 2001-08-31
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