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Die Harmonisierung des privatrechtlichen und des oeffentlich rechtlichen Nachbarrechts und des Nachbarschutzrechts

Description: Das private Nachbarrecht ist teils im Buergerlichen Gesetz, teils in speziellen Landesnachbarrechtsgesetzen geregelt. Es ist vom oeffentlichen Nachbarrecht und vom allgemeinen zivilen deliktischen und negatorischen Rechtsschutz bei Verstoessen gegen nachbarschuetzende Baurechtsnormen des oeffentlichen Rechts zu unterscheiden. Eine reformgesetzliche Neuregelung des Bauordnungsrechts wird auf eine sorgfaeltige Abstimmung mit den genannten einschlaegigen Nachbarrechtsgebieten Bedacht nehmen muessen. Deshalb sollten entsprechende Gesetzeskorrekturen bei den ebenfalls in den Zustaendigkeitsbereich der Landesgesetzgeber fallenden Nachbarrechtsgesetzen mit in die Reformueberlegungen einbezogen werden.

Types:
SupportProgram

Origins: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Nachbarrecht ? Bauordnungsrecht ? Baurecht ? Gesetzgebung ? Rechtsschutz ? Zuständigkeit ?

Region: Bayern

Bounding boxes: 12.53381° .. 12.53381° x 47.795° .. 47.795°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 1980-12-18 - 1981-05-31

Status

Quality score

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