Description: Nach Paragr. 4 Abs. 6 des ChemG ist die Bundesregierung ermaechtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Verordnungen zur Pruefung alter Stoffe zu erlassen. Um dieses aufwendige und langwierige Verfahren zu vermeiden, wurde unter Mitarbeit der Industrie ein Beratergremium fuer umweltrelevante Altstoffe (BUA) bei der GdCH eingerichtet, das potentielle Risikostoffe benennt und, wenn erforderlich, eine Pruefung auf freiwilliger Basis empfiehlt. Zur Unterstuetzung dieser Arbeiten und als Entscheidungsgrundlage fuer das Gremium soll eine Literaturstudie ueber die biologische Abbaubarkeit umweltrelevanter Altstoffe durchgefuehrt werden.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Chemikaliengesetz ? Biologische Abbaubarkeit ? Biologischer Abbau ? Abbaubarkeit ? Literaturstudie ? Studie ? Altstoff [ChemG] ?
Region: Baden-Württemberg
Bounding boxes: 9° .. 9° x 48.5° .. 48.5°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1984-11-01 - 1988-05-31
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