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Arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfung auf vorgelagerten Planungsebenen - unter besonderer Berücksichtigung der erneuerbaren Energien sowie des Netzausbaus

Description: Das Projekt "Arten- und gebietsschutzrechtliche Prüfung auf vorgelagerten Planungsebenen - unter besonderer Berücksichtigung der erneuerbaren Energien sowie des Netzausbaus" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bosch & Partner GmbH.Um die Praxis zu unterstützen und die Rechts- und Verfahrenssicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, sind möglichst konkretisierte Hinweise zu erarbeiten, um die Methodik der arten- und gebietsschutzrechtlichen Prüfung auf den vorgelagerten Ebenen (weiter) zu operationalisieren und - wo möglich - über Fachkonventionen zu standardisieren. Hierzu bedarf es der Entwicklung von konkreten methodischen Ansätzen zur Bestandserfassung, Prognose und Bewertung von Beeinträchtigungen sowie - im Rahmen von Ausnahmen - insbesondere zur Alternativenprüfung. Unterschiedliche Planungskategorien und ihre Bindungswirkungen (z. B. Eignungs-, Vorrang-, Vorbehaltsgebiete, Bindungswirkung der Bundesfachplanung nach § 15 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), Erfordernisse der Raumordnung) sind differenziert zu betrachten. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung vorgelagerter Planungsebenen - insbesondere im Rahmen der Planung erneuerbarer Energien und der Planung von Vorhaben des Netzausbaus - sind v. a. die Regionalplanung sowie die Bundesfachplanung nach NABEG Gegenstand der Betrachtungen. Denn aus der Verbindlichkeit des als Ergebnis der Bundesfachplanung bestimmten Korridors für das Planfeststellungsverfahren (§ 15 Abs. 1 S. 1 NABEG) heraus ergeben sich deutlich höhere Anforderungen an die Methodik des Alternativenvergleichs als beim Raumordnungsverfahren, von dessen Ergebnis im nachgelagerten Planfeststellungsverfahren abgewichen werden kann (vgl. z. B. § 15 Abs. 7 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein, § 11 Abs. 5 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz). Auch beim Straßen- oder Schienenverkehr werden auf vorgelagerten Planungsebenen räumliche Entscheidungen getroffen. Insofern besteht auch hier die Notwendigkeit einer frühzeitigen Berücksichtigung der Belange des Gebiets- und Artenschutzes, um Fehlplanungen zu verhindern, die eventuell auf der nachfolgenden Ebene der Genehmigung korrigiert werden müssten. Zu prüfen ist insbesondere, welche Datengrundlagen auf vorgelagerten Ebenen heranzuziehen sind, in welchem Umfang und mit welchen Methoden Erhebungen vor Ort erforderlich sind, welche Aspekte des Prüfprogramms auf welcher Planungs- und Zulassungsebene zu betrachten bzw. abzuschichten sind und wie die Anforderungen an die Ausnahmeprüfung bereits auf der vorgelagerten Ebene erfüllt werden können. Zudem sind repräsentative Beispiele aus verschiedenen Vorhabentypen und Planungskontexten zu beleuchten und positive Lösungsansätze sowie konkrete Handlungshinweise aufzuzeigen.

Types:
SupportProgram

Origin: /Bund/UBA/UFORDAT

Tags: Niedersachsen ? Schleswig-Holstein ? Landesplanungsgesetz ? Raumordnung ? Raumordnungsgesetz ? Regionalplanung ? Erneuerbare Energie ? Planfeststellungsverfahren ? Reaktorsicherheit ? Schienenverkehr ? Straßenverkehr ? Netzintegration ? Artenschutz ? Bewertungsverfahren ? Energieplanung ? Landschaftsschutz ? Prüfverfahren ? Raumordnungsplan ? Raumordnungsverfahren ? Rechtsgrundlage ? Umweltplanung ? Verkehrsplanung ? Bestandsaufnahme ? Vorbehaltsgebiet ? Standardisierung ? Umweltpolitik ? Planung ? Naturschutz ? Stadtregion ? Umweltschutz ? Bindungswirkung ?

Region: Bayern

Bounding boxes: 12.53381° .. 12.53381° x 47.795° .. 47.795°

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2015-06-01 - 2017-12-31

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