Description: Gemaess den Vorgaben der 7. Aenderungsrichtlinie muss fuer neue Stoffe eine Risikoabschaetzung durchgefuehrt werden. Nach einem Eintrag in die Umwelt fuehrt die Elimination durch Adsorption in Klaeranlagen erstens zu einer Entlastung in Oberflaechengewaessern, andererseits zu einer Problemverlagerung in Richtung Boden und muss daher bei der Expositionsabschaetzung quantitativ beruecksichtigt werden.
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Tags: Chemikaliengesetz ? Kläranlage ? Adsorption ? Schadstoffexposition ? Oberflächenwasser ? Geoakkumulation ? Risikoanalyse ? Stoffeintrag ? Screening-Test ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding boxes: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: Creative Commons Namensnennung-keine Bearbeitung-Nichtkommerziell 4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1994-08-01 - 1996-03-31
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