Description: Die Rekultivierung ausgebeuteter oder aufgelassener Rohstoff-Entnahmestellen muss, staerker als in der Vergangenheit geschehen, auf geowissenschaftlicher Basis durchgefuehrt werden. Landschaftspflegerische Massnahmen haben der oekonomischen Nachnutzung, d. h. der Abwehr drohender Gefaehrdung des Grundwassers, der Sicherung der Rohstoffreserven, der Bereitstellung von Baugrund fuer Wohn-, Industrie- und Verkehrsbauten oder von Deponiegelaende, der Erhaltung land- und forstwirtschaftlicher Nutzflaechen, der Einrichtung von Erholungs- und Biotopschutzgebieten u. a., Rechnung zu tragen. Konkurrierende Nutzungsansprueche und teilweise rigorose Sanierungsmassnahmen haben in den letzten Jahren mehrfach zur Vernichtung geologischer Naturdenkmale gefuehrt. Zur Abwendung weiterer Zerstoerungen wurde inzwischen eine geeignete Schutzformel in die Entwuerfe zu den regionalen Raumordnungsplaenen aufgenommen. Wie eine erste Bestandsaufnahme ergeben hat, stehen in Hessen gegenwaertig 139 geologische Naturdenkmale unter Schutz; daneben sind weitere 337 erhaltenswerte, aber naturschutzrechtlich noch ungeschuetzte Objekte vorhanden. Mit Unterstuetzung der Regionalen Planungsgemeinschaften und der Naturschutzbehoerden der Kreise sollen nach der Sicherstellung vermehrte Anstrengungen unternommen werden, die erdgeschichtlich bedeutsame Zeugnisse einer an geowissenschaftlichen Fragen zunehmend staerker interessierten Oeffentlichkeit als Anschauungsobjekte zu erschliessen.
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Landschaftspflege ? Hessen ? Regionalplanung ? Naturschutzrecht ? Rekultivierung ? Geologie ? Naturdenkmal ? Naturschutzgebiet ? Grundwasser ? Bestandsaufnahme ? Rohstoffreserve ? Bauland ? Forstwirtschaft ? Nachnutzung ?
Region: Hessen
Bounding boxes: 9° .. 9° x 50.55° .. 50.55°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1978-08-01 - 2025-10-02
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