Description: Im Rahmen der Einführung der elektronischen Nachweisführung ist das BMU nach Paragraph 18 Absatz 1 Satz 2 der Nachweisverordnung zur Bekanntgabe der für die elektronische Kommunikation erforderlichen Datenschnittstellen sowie zur Bekanntgabe nachfolgend erforderlich werdender Änderungen oder Berichtigungen verpflichtet. Zur Unterstützung und Erläuterung der Datenschnittstelle gibt das BMU zudem die 'konkretisierenden Hinweise' heraus. Die Pflege und Aktualisierung der Schnittstelle stellt den reibungslosen Ablauf des elektronischen Abfallnachweisverfahrens sicher. Wie schon in der Vergangenheit kann die technische Umsetzung nicht durch das BMU selbst geleistet werden, sondern ist nur mit externer Unterstützung möglich. Das o. g. Forschungsvorhaben soll das BMU bei der Erfüllung der o. g. gesetzlichen Aufgabe fachlich unterstützen.
SupportProgram
Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Bundesbehörde ? Ministerium ? Umweltbehörde ? Datenaustausch ? Software ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Nachweisverordnung ? Datenverarbeitung ? Kommunikation ? Kreislaufwirtschaft ? Abfallnachweisverfahren ? Forschungsprojekt ? Standardisierung ? Bürokratieabbau ? Datenformat ?
Region: Hamburg
Bounding boxes: 9.99302° .. 9.99302° x 53.55073° .. 53.55073°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2013-06-14 - 2015-10-31
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