Description: In Art. 9 Abs. 4 der Abfallrahmenrichtlinie in Verbindung mit Abs. 7 wird festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die Durchführung ihrer Maßnahmen zur Wiederverwendung überwachen und bewerten müssen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/19 legt die Methode für die Messung des Umfangs der Wiederverwendung von Produkten fest. Für das erste Berichtsjahr 2021 wurden qualitative und quantitative Daten sowie ein Qualitätskontrollbericht an die KOM übermittelt, die mittels des Vorhabens FKZ 3720 33 301 0 erhoben wurden. Für das Berichtsjahr 2024, welches bis zum 30.06.2026 zu berichten ist, soll aufbauend auf dem Vorgängervorhaben die Daten für die anstehende Berichterstattung des Berichtsjahres 2024 erhoben und aufbereitet werden. Folgende Arbeitspakete sind abzudecken: - Ermittlung der qualitativen Maßnahmen zur Wiederverwendung durch Befragung der Bundesländer und deren Zusammenstellung - Ermittlung der quantitativen Daten zur Wiederverwendung durch eine repräsentative Befragung der Privathaushalte - Ermittlung der Anzahl der Wiederverwendungs-Operatoren - Erstellung des Qualitätskontrollberichtes - Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für zukünftige Berichterstattungen
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Origins: /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Wiederverwendung ? Abfallrahmenrichtlinie ? Datenberichterstattung ? Handlungsempfehlung ? Berichterstattung ? Befragung ? Privathaushalt ?
Region: Berlin
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2025-09-12 - 2027-09-11
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