Description: Nach den Abfallgesetzen des Bundes und des Landes NW ist die kreisfreie Stadt bzw. der Kreis verpflichtet, die Beseitigung aller in ihrem Raum anfallenden Abfaelle zu besorgen. Die Gesetze lassen zwar Ausnahmeregelungen zu, die jedoch vom zustaendigen Regierungspraesidenten genehmigt werden muessen. In diesen Faellen obliegt es der beseitigungspflichtigen Koerperschaft, den ortsansaessigen Gewerbe- und Industriebetrieben die Unterbringung ihrer Problemstoffe in regionalen oder ueberregionalen Anlagen zu vermitteln.
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Origins: /Wirtschaft/Wasser/Regionalverband Ruhr /Bund/UBA/UFORDAT
Tags: Nordrhein-Westfalen ? Abfallbeseitigung ? Abfallsammlung ? Abfallstatistik ? Gewerbeabfall ? Industrieabfall ? Landesabfallgesetz ? Siedlungsabfall ? Abfallart ? Abfallaufkommen ? Abfallrecht ? Abfallwirtschaft ? Gefahrstoff ? Stadt ?
Region: Nordrhein-Westfalen
Bounding boxes: 6.76339° .. 6.76339° x 51.21895° .. 51.21895°
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 1974-01-01 - 2025-06-30
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