Description: Maßnahmen zur Luftreinhaltung und rechtliche Grundlagen Die Luftqualität in Berlin hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durch vielfältige Maßnahmen zur Emissionsminderung erheblich verbessert. Besonders die Reduktion verkehrsbedingter Emissionen, die Einführung der Umweltzone sowie die Förderung emissionsarmer Mobilität haben dazu beigetragen, dass die Konzentrationen relevanter Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM 10 ) deutlich gesunken sind. Aktuell werden alle geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten. Rechtliche Grundlage für die Überwachung und Bewertung der Luftqualität ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (39. BImSchV). Diese Regelungen legen verbindliche Grenz-, Schwellen- und Zielwerte für eine Reihe gesundheits- und umweltrelevanter Luftschadstoffe fest. Die Bundesländer sind verpflichtet, unter anderem die Konzentrationen von PM 10 , PM 2,5 , NO 2 , NO x , CO, O 3 sowie bestimmten Schwermetallen und organischen Verbindungen regelmäßig zu erfassen, sofern die Konzentrationen über bestimmten Beurteilungswerten liegen, und der Öffentlichkeit bereitzustellen. Bei Überschreitungen sind geeignete Maßnahmen zur Emissionsminderung einzuleiten. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die aktuell geltenden Grenz-, Schwellen- und Zielwerte gemäß 39. BImSchV: Mit Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie 2024/2881 am 10. Dezember 2024 wurden die Anforderungen an die Luftqualität nochmals verschärft. Die Richtlinie orientiert sich stärker an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und zielt darauf ab, gesundheitliche Belastungen durch Luftschadstoffe weiter zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die neuen Vorgaben bis Ende 2026 in nationales Recht umzusetzen. Für Berlin ergeben sich daraus neue Herausforderungen. Um die künftig strengeren Grenzwerte einhalten zu können, wird es notwendig sein, bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln und zusätzliche Anstrengungen insbesondere in stark belasteten Bereichen zu unternehmen. Eine kontinuierliche Überwachung, Bewertung und Anpassung der Luftreinhalteplanung bleibt daher unverzichtbar, um die Luftqualität auch langfristig auf einem hohen Niveau zu sichern.
Text(
Editorial,
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Origins: /Land/Berlin/Umweltatlas
Tags: Schwermetallgehalt ? Luftmessnetz ? Gesundheitsgefährdung ? Berlin ? Stickstoffdioxid-Belastung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Luftqualitätsüberwachung ? 39. BImSchV ? Feinstaubwert ? Luftbelastung ? Luftreinhaltung ? Emissionsminderung ? Gesundheitsschutz ? Luftqualität ? Luftreinhalteplanung ? Messdaten ? Luftschadstoff ? Nationales Recht ? Monitoringprogramm ? Grenzwert ? Verkehrsemission ? Referenzwert ? Umweltzone ? Zielwert ?
Region: Berlin, Stadt
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License: other-open
Language: Deutsch
Issued: 2025-10-22
Time ranges: 2025-10-22 - 2025-10-22
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