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Handel muss bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld rechnen

Description: Ab dem 1. Juni 2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tritt an diesem Tag in Kraft. Damit wird ein effektiverer Vollzug durch die Länder möglich. Der Bußgeldtatbestand ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, zukünftig effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern und Verbraucherinnen die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern – sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel. Je nach Schwere des Verstoßes kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.

Types:
Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Elektro- und Elektronik-Altgeräte ? Rücknahmepflicht ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Onlinehandel ? Einzelhandel ? Elektro- und Elektronikgerätegesetz ? Bußgeld ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2017-06-01 - 2017-06-01

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