API src

Wasserhaushaltsgesetz

Description: § 1 a (1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

Types:
Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Wasserhaushaltsgesetz ? Pflanze ? Gemeinwohlorientierung ? Naturhaushalt ? Wasserhaushalt ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 1996-11-12 - 1996-11-12

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.