Description: Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall in der Rechtssache C-237/07: Im Fall der Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaubpartikel können unmittelbar betroffene Bürger bei den zuständigen Behörden (Gemeinden und Länder) die Erstellung eines Aktionsplans erwirken. Die zuständigen Behörden sind nur verpflichtet, im Rahmen eines Aktionsplans kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Europäischer Gerichtshof ? Feinstaub ? Feinstaubbelastung ? Grenzwertüberschreitung ? Aktionsplan ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2008-08-25 - 2008-08-25
PRESSEMITTEILUNG Nr. 58/08
http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp08/aff/cp080058de.pdf (PDF)Press Release No 58/08
http://curia.europa.eu/en/actu/communiques/cp08/aff/cp080058en.pdf (PDF)FAZ: EuGH-Urteil Bürger können gegen Feinstaub klagen
http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/europaeischer-gerichtshof-buerger-koennen-feinstaub-aktionsplan-erzwingen-1665212.html (Webseite)Umweltbundesamt: Maßnahmen zur Emissionsminderung von Luftschadstoffen
http://www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/massnahmen-zur-emissionsminderung-von (Webseite)Accessed 1 times.