Description: Der öffentliche Raum wird seit jeher für unterschiedliche Zwecke in Anspruch genommen. Straßen, Wege und Plätze dienen vielfältigen Lebensbereichen, neben dem Verkehr etwa auch dem bloßen Aufenthalt, der Kommunikation, der Freizeitgestaltung, der Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben oder auch der wirtschaftlichen Betätigung. Auch die Werbung für politische oder kommerzielle Zwecke kann Teil des sogenannten Gemeingebrauchs der öffentlichen Straßen und Plätze sein. Die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Raum geht jedoch hierüber hinaus und bedarf als eine sogenannte Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese ist nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) oder dem Bundesfernstraßengesetz (FernStrG) zu beantragen – je nachdem, ob es sich um eine Berliner Landesstraße oder eine Bundesfernstraße handelt. Um die Nutzung der Straßen durch Werbeanlagen in einem stadtverträglichen Maß auszugestalten, wurden in Berlin die Anzahl, die Art und das Erscheinungsbild der Anlagen nach einheitlichen Maßstäben festgelegt und im Rahmen eines Werbekonzepts einheitliche Gestaltungsstandards für ganz Berlin ausgearbeitet. In Umsetzung dieser Maßstäbe hat das Land Berlin das Recht für Werbung an Lichtmasten, an Wartehallen, an Litfaßsäulen einschließlich der Werbung des Plakatanschlags, an Uhren und für digitale und hinterleuchtete Werbung über einheitliche öffentlich-rechtliche Verträge vergeben. Diese gewähren Werbeunternehmen das allgemeine ausschließliche Recht für die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes durch Werbeanlagen in den vorgenannten Formaten gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts nach § 11 Abs. 14 S. 4 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) an das Land Berlin. Nicht alle Werbeanlagen sind in entsprechenden Verträgen geregelt. Dies gilt etwa für die Wahlkampf- und Zirkuswerbung oder Werbeanlagen in anderen als den vorgenannten Formaten. Informationen hierzu finden Sie unten und auf den Webseiten der Straßen- und Grünflächenämter der Bezirke. 1. Hinterleuchtete und digitale Werbung 2. Litfaßsäulenwerbung 3. Lichtmastwerbung 4. Uhrenwerbung 5. Wartehallenwerbung 6. Plakatanschlag, Kultur- und Veranstaltungswerbung Wildwerbung Der öffentlich-rechtliche Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch hinterleuchtete und digitale Werbung gewährt der Wall GmbH bis zum 30.06.2035 das Ausschließlichkeitsrecht für hinterleuchtete und digitale Werbung für die Werbeanlagen: Werbeanlagen-Typ Werbeflächenformat Maße der Anlage Großwerbevitrinen, z.B. „City-Light Boards” bzw. „Mega-Lights“, hinterleuchtet oder digital 18/1 Format, hinterleuchtet oder digital ca. 3,56 m Breite x ca. 2,52 m Höhe, Höhe des Monofußes ca. 2,50 m, Gesamthöhe höchstens ca. 5,50 m, maximal ca. 10 m 2 Werbesäulen, z.B. „City-Light-Säule” 8/1 Format, hinterleuchtet Ganzwerbesäulen 3 × 8/1 ca. 1,19 m Breite x ca. 3,36 m Höhe, Gesamthöhe höchstens 4,30 m Standardwerbevitrinen, z.B. „City-Light-Poster“ Vitrine, hinterleuchtet oder digital 4/1 Format, hinterleuchtet oder digital ca. 1,19 m Breite x ca. 1,68 m Höhe, Gesamthöhe höchstens ca. 2,50 m Weitere Informationen Seit dem 02.01.2019 hat die Ilg-Außenwerbung GmbH das Ausschließlichkeitsrecht für den Plakatanschlag in den Werbeflächenformaten 1/1 bis 8/1 insbesondere an maximal 2.500 Litfaßsäulen (beleuchtet oder unbeleuchtet). Dies ist im öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen geregelt, der zum 30.06.2035 endet. Weitere Informationen Das Ausschließlichkeitsrecht für Werbung an Lichtmasten mit Mastschildern in den Formaten DIN A 1 hochkant oder 60 cm Breite x 80 cm Höhe wurde bis zum 31.12.2028 an die Mediateam Stadtservice GmbH vergeben. Weitere Informationen Das Ausschließlichkeitsrecht für Werbung an Uhren wurde bis zum 31.12.2028 an die Ströer Media Deutschland GmbH vergeben. Dieses umfasst das Bogenformat bis zu maximal 4/1 und ist auf 437 Werbeanlagen beschränkt. Weitere Informationen Der Wartehallenvertrag setzt verbindliche Gestaltungstandards für hinterleuchtete und digitale Werbung an Wartehallen, die an Haltestellen der von der BVG betriebenen Fähr-, Bus- und Straßenbahnlinien des öffentlichen Personennahverkehrs stehen. Das Werberecht ist beschränkt auf das 4/1 Bogenformat bei hinterleuchteter Werbung und das vergleichbare 84-Zoll-Bildschirmformat bei digitaler Werbung. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2033. Der Plakatanschlag erfolgt an verschiedenen Orten, wo früher oftmals illegale Wildwerbung angebracht wurde. Die Firma Ilg Außenwerbung hat diese Standorte auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Land Berlin in legale Werbeflächen umgewandelt und vermarktet sie nun. An Ampelschaltkästen, Stromkästen und Telekomschränken hängen Werberahmen für Plakate im 1/1-Format (DIN A 1). Die nachfolgenden Typen an Werbeanlagen sind hier zugelassen: Klipprahmen Total Branding Papier- oder Alu-Umrandung Hartfasertafeln Dreieck-Rahmen 3/1-Rahmen Weitere Informationen Produktdatenblätter auf Anfrage. Nicht jedes Werbeplakat im öffentlichen Straßenland ist vom Land Berlin genehmigt oder fällt unter einen der o.g. Werberechtsverträge. Viele Werbeplakate, die mit Kleister oder Klebeband befestigt sind, sind illegal. Im Auftrag des Landes Berlin entfernt die Ilg Außenwerbung GmbH illegale Werbung. Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht möglicherweise illegale Werbung bei den Berliner Ordnungsämtern über das Internetportal „Ordnungsamt-Online“ oder über die Ordnungsamt-App melden.
Text( Editorial, )
Origins: /Land/Berlin/Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Tags: Bundesfernstraße ? Land Berlin ? Gemeingebrauch ? Sondernutzung ? Straßenrecht ? Berlin ? Bundesfernstraßengesetz ? ÖPNV ? Freizeitaktivität ? Vertrag ? Verkehr ?
Region: Berlin, Stadt
Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-05-09
Time ranges: 2025-05-09 - 2025-05-09
Berliner Straßengesetz (BerlStrG)
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StrGBEV13IVZ (Webseite)Weitere Informationen
https://mediateam-stadtservice.de/index.html (Webseite)Internetportal „Ordnungsamt-Online“
https://ordnungsamt.berlin.de/ (Webseite)Straßenrechtliche Sondernutzung – Aufstellen von Werbestelltafeln
https://service.berlin.de/dienstleistung/325999/ (Webseite)Straßensondernutzung – Großflächenwerbetafel
https://service.berlin.de/dienstleistung/326073/ (Webseite)Grundregeln – Werberat
https://werberat.de/leitfaden-zum-werbekodex-des-deutschen-werberats/grundregeln/ (Webseite)Regelwerke zur Stadtgestaltung
https://www.berlin.de/sen/bauen/baukultur/regelwerke-stadtgestaltung/#werbekonzept (Webseite)Diskriminierende und sexistische Werbung melden
https://www.berlin.de/sen/lads/beratung/diskriminierung/diskriminierende-werbung/formular/formular.1134404.php (Webseite)1. Hinterleuchtete und digitale Werbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/#hinterleuchtete-digitale-werbung (Webseite)2. Litfaßsäulenwerbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/#litfasssaeulenwerbung (Webseite)6. Plakatanschlag, Kultur- und Veranstaltungswerbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/#plakatanschlag (Webseite)4. Uhrenwerbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/#uhrenwerbung (Webseite)5. Wartehallenwerbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/#wartehallenwerbung (Webseite)Wildwerbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/#wildwerbung (Webseite)3. Lichtmastwerbung
https://www.berlin.de/sen/uvk/lichtmastwerbung (Webseite)Vorgaben für das Anbringen von Wahlwerbung an Masten der öffentlichen Beleuchtung
https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/infrastruktur/oeffentliche-beleuchtung/wahlwerbung-an-lichtmasten/ (Webseite)Bundesfernstraßengesetz (FernStrG)
https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/BJNR009030953.html (Webseite)Weitere Informationen
https://www.ilg-aussenwerbung.de/Ilg-Au%C3%9Fenwerbung-Berlin.html (Webseite)Weitere Informationen
https://www.stroeer-direkt.de/standorte/berlin/ (Webseite)Weitere Informationen
https://www.walldecaux.de/angebote-ihrer-stadt/berlin (Webseite)Accessed 1 times.