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Tierfreundliche Beleuchtung

Description: Tiere in der Stadt zu fördern heißt auch, sich um potenzielle Gefahrenquellen zu kümmern. Glasfassaden sind eine bekannte Gefahrenquelle, die Beleuchtung eine andere. Dass es in der Stadt kaum richtig dunkel wird, verwirrt und vertreibt viele Tiere. Etwa 30 Prozent der Wirbeltiere und mehr als 60 Prozent der Wirbellosen sowie fast die Hälfte aller Insekten sind nachtaktiv. Gerade für sie kann Licht den Tod bedeuten. Zugvögel orientieren sich auf ihren Reisen am Sternenhimmel. Beleuchtete Städte und vor allem Skybeamer können sie vom Kurs abbringen. Skybeamer sind starke Projektionsscheinwerfer, die in den Himmel gerichtet sind. Auch helles Licht in Bodennähe lockt Zugvögel an. Dabei können sie an Glasscheiben und anderen Hindernissen verunglücken. Fledermäuse meiden künstliches Licht; beleuchtete Orte sind für Sie eine Barriere, die ihren Bewegungsraum einengt und ihnen kräftezehrende Umwege zwischen Quartier und Nahrungsquellen abverlangt. Beleuchtete Hausfassaden eignen sich nicht als Fledermausquartier – vor allem, wenn das Licht zur Dachkante strahlt. Um die Tiere zu vertreiben, reichen schon solarbetriebene LED-Laternen auf Balkonen, die über die Brüstung leuchten. Insekten orientieren sich nachts ebenfalls am Firmament. Unsere Beleuchtung zieht sie an – und lockt sie aus ihrem Lebensraum. Im Bann des Lichts kreisen sie bis zur Erschöpfung, verirren sich in die Gehäuse der Leuchten oder verglühen an heißen Leuchtmitteln (Staubsaugereffekt). Vermutlich ist die Beleuchtung eine der Ursachen für das Insektensterben. Ökologisch hat das fatale Folgen – nicht nur, weil Pflanzen nicht mehr bestäubt werden. Mit den Insekten schwindet auch die Nahrungsgrundlage anderer Tiere wie geschützter Vögel oder Fledermäuse. Deshalb gilt es, die Beleuchtung auf ein notwendiges und sinnvolles Maß zu beschränken. Wichtige Stellschrauben sind die Zahl der Leuchten, Dauer, Intensität und Ausrichtung des Lichts und nicht zuletzt die Wahl des Leuchtmittels. Licht sollte auf den Boden gerichtet sein und nicht waagerecht abstrahlen. Die Lichtquelle darf nicht heißer als 60 Grad werden und sollte warmweißes Licht mit geringen Blauanteilen erzeugen. Gut sind etwa 2.000 bis höchstens 3.000 Kelvin. Dafür eignen sich Natriumdampf-Hochdrucklampen oder warmweiße LEDs. Für hochsensible Bereiche empfehlen sich Natriumdampf-Niederdrucklampen oder Amber-LEDs mit 1.800 bis 2.200 Kelvin. In der zweiten Nachthälfte sollten alle nicht zwingend notwendigen Beleuchtungsanlagen abgeschaltet werden. Laut Berliner Straßengesetz müssen Straßen beleuchtet sein, soweit das für Verkehr und Sicherheit nötig ist. In öffentlichen Grünanlagen ist Beleuchtung keine Pflicht. Meist sind Hauptwege und Plätze aber abends im Interesse der Besucherinnen und Besucher beleuchtet. In naturnahen Bereichen soll auf eine Beleuchtung verzichtet oder diese auf Orientierungslicht entlang wichtiger Wege beschränkt werden. Lichtkonzept Berlin Im Park am Gleisdreieck akzentuiert Licht nur kleine Teile der nächtlichen Szenerie. Das begrenzt die Störung der Tiere auf ein Mindestmaß. An den Hauptwegen und Plätzen stehen Knickmasten mit tulpenförmigen Lampenschirmen. Ihre warmweißen Lichtkegel reichen für unsere Orientierung und schaffen eine besondere Atmosphäre. Große Areale bleiben im Dunkeln – nicht nur den hier lebenden Fledermäusen zuliebe. Insektenfreundliche Beleuchtung Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND)

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Glas ? Fledermaus ? Insekt ? Straßenrecht ? Vogel ? Zugvogel ? Lampe ? Berlin ? Skybeamer ? Leuchte ? Beleuchtung ? Wirbeltier ? Gebäude ? Wirbellose ? Gebäudefassade ? Pflanze ? Schutz der Biodiversität ? Insektensterben ? Atmosphäre ? Grünanlage ? Verkehrssicherheit ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-07-19

Time ranges: 2024-07-19 - 2024-07-19

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