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Inhalte und Verfahren

Description: Die wichtigsten Festlegungen von Landschaftsplänen Unterscheidung zwischen Landschaftsplänen und BFF-Landschaftsplänen Von der Aufstellung bis zur Festsetzung Der Landschaftsplan legt die Zweckbestimmung von Flächen sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungs- einschließlich Wiederherstellungsmaßnahmen und die zur Erreichung der Ziele notwendigen Gebote und Verbote fest. Als Festlegungen kommen insbesondere in Betracht die Anpflanzung, Entwicklung oder Sicherung von Vegetation, zum Beispiel auf Grünflächen, Abgrabungsflächen, Deponien oder anderen geschädigten Grundstücken, die Ausgestaltung und Erschließung von Uferbereichen einschließlich der Anpflanzung von Röhricht, die Begrünung und Erschließung der innerstädtischen Kanal- und Flussuferbereiche, die Anlage, Entwicklung oder Sicherung von Grün- und Erholungsflächen, Sport- und Spielflächen, Wander-, Rad- und Reitwegen, Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege der Lebensgemeinschaften und Biotope der Tiere und Pflanzen wild lebender Arten, insbesondere der besonders geschützten Arten, Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Biotopverbunds, der Mindestanteil naturwirksamer Maßnahmen im bebauten Bereich (Biotopflächenfaktor) . Um die Funktionen des Naturhaushalts in der Innenstadt zu verbessern und die Lebensqualität in der Stadt zu erhalten, ist der Biotopflächenfaktor entwickelt worden und wird mit dem Instrument des Landschaftsplans umgesetzt. Der BFF stellt eine Kennzahl dar, mit der sich grüne Belange gerade in dicht bebauten Innenstadtgebieten steuern lassen. Ähnlich den Kennwerten der Bauleitplanung wie Bruttogeschossfläche (BGF) und Geschossflächenzahl (GFZ), die das Maß der baulichen Nutzung regeln, benennt der BFF den Flächenanteil eines Grundstücks, der als Pflanzenstandort dienen oder sonstige Funktionen für den Naturhaushalt (Versickerung, Verdunstung) übernehmen kann. Diese Landschaftspläne enthalten für einzelne Wohnblöcke die Festlegungen der Kennzahlen für anzustrebende Vegetationsflächen. Darüber hinausgehende Festlegungen wie unter Die wichtigsten Planungsziele von L-Plänen genannt, werden in diesen Plänen nicht festgelegt. Damit sollen Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen in dicht bebauten Quartieren unter Berücksichtigung des bestehenden Baurechts durchgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere Entsiegelungsmaßnahmen von z.B. versiegelten Höfen, Vorgärten oder Parkplätzen, Anlegen von Vegetationsflächen, Dach- und Fassadenbegrünungen. Konkrete Maßnahmen werden im Gegensatz zu den anderen L-Plänen nicht festgelegt, so dass die Umsetzung durch eine variable Gestaltung durch den Bauherrn erfolgen kann. Für folgende Bereiche sind derzeit BFF-Landschaftspläne aufgestellt bzw. bereits festgesetzt: I-L-1 Rosenthaler Vorstadt, Vor den Toren: Festsetzung I-L-2 Spandauer Vorstadt: Festsetzung II-L-10 Moabit: Festsetzung II-L-11 Tiergarten Süd: Festsetzung III-L-1 Schulstraße: TÖB (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzverbände) III-L-2 Panke Nord: TÖB III-L-3 Panke Mitte: TÖB III-L-4 Panke Süd: TÖB VI-L-1b Tempelhofer Vorstadt: FBB (Frühzeitige Bürgerbeteiligung) V-L-2 Frankfurter Allee-Süd: Festsetzung V-L-3 Frankfurter Allee-Nord: TÖB V-L-4 Petersburger Straße: TÖB V-L-5 Stralauer Kiez: FBB IV-L-3 Gründerzeitgebiete Prenzlauer Berg: Festsetzung VII-L-5 Charlottenburger Innenstadt (BFF): Festsetzung IX-L-5 Wilmersdorfer Innenstadtbereich: Festsetzung 4-L-1 Nördl. Innenstadtbereich im Ortsteil Charlottenburg: TÖB XII-L-6 Steglitz-Zentrum: Festsetzung XIII-L-3 Tempelhof Nord: Festsetzung 7-L-1 Motzener Straße: Festsetzung 7-L-2 Großbeerenstraße: Festsetzung 7-L-3 Schöneberg-Mitte: Festsetzung 7-L-4 Schöneberger Insel: Festsetzung 7-L-5 Schöneberg-Nord: Festsetzung XIV-L-6 Mittelbereich Neukölln I: FBB Das Verfahren für die Festsetzung eines Landschaftsplans ist im Berliner Naturschutzgesetz geregelt und an die Verfahrensdurchführung für die verbindliche Bauleitplanung angelehnt. Die einzelnen Verfahrensschritte sind dem unten aufgeführten Schema zu entnehmen. Verfahren für Landschaftspläne mit außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt analog zu dem aufgeführten Verfahren auf Bezirksebene durchgeführt.

Types:
Text(
    Editorial,
)

Origins: /Land/Berlin/Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Tags: Berlin-Neukölln ? Berlin-Charlottenburg ? Grünflächenpflege ? Ufer ? Vegetationsdynamik ? Mehrfamilienhaus ? Röhricht ? Naturschutzgesetz ? Pflanzenhabitat ? Wildhege ? Biotop ? Bauleitplanung ? Baurecht ? Innenstadt ? Landschaftsplan ? Parkplatz ? Verdunstung ? Insel ? Naturschutzverband ? Deponie ? Geschützte Arten ? Erholungsfläche ? Grünfläche ? Berg ? Wohnumfeld ? Pflanze ? Klimaschutz ? Flächenanteil ? Bauwerksbegrünung ? Kennzahl ? Naturhaushalt ? Versickerung ? Naturschutz ? Verkehr ? Biotopverbund ? Baufläche ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-08-21

Time ranges: 2025-08-21 - 2025-08-21

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