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Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin

Description: Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art sich zu etablieren, sich stark zu vermehren und auszubreiten, dann kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Im Zusammenhang mit dem Erhalt der Biologischen Vielfalt hat die Europäischen Kommission (EU KOM) dieses wichtige Thema aufgegriffen und für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. seit 1. Januar 2015 erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen. Zentrales Element der EU-Verordnung ist die „Liste der invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung“, kurz als „Unionsliste“ bezeichnet. Sie wird sukzessive erweitert. Zu den gelisteten Arten gehört auch der Waschbär . Als Kulturfolger und von der kanadischen Wissenschaftlerin Suzanne MacDonald als „Perfect little urban warriors“ bezeichnet, ist er einer der auffälligsten Vertreter, die in Berlin vorkommen. Maßnahmenblätter für die weit verbreiteten Arten der Unionsliste Für die gelisteten und in Deutschland als weit verbreitet eingestuften Arten werden länderübergreifend abgestimmte Managementmaßnahmen zusammengestellt. Dabei handelt es sich um die prioritären Managementmaßnahmen im Sinne des Artikels 19 der EU-Verordnung, die unter Beachtung von Empfehlungen der Kommission und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder erarbeitet wurden. Weitere Informationen Fragen und Antworten zum Götterbaum (Ailanthus altissima) Der Götterbaum ist ein anspruchsloser, hitze- und trockenresistenter Neophyt, der durch sein extrem schnelles Wachstum und starke Wurzelbildung entlang von Verkehrswegen, Uferbefestigungen und an Gebäuden Schäden verursacht, aber in Berlin auch beginnt, in wertvolle Naturräume einzudringen. Seit 2019 steht er auf der EU-Liste der invasiven Arten. Weitere Informationen Beschränkungen und Genehmigungen Für Zwecke der Forschung und der Ex-situ-Erhaltung können nach Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 auf Antrag Ausnahmen von bestimmten Beschränkungen des Artikels 7 genehmigt werden. Hier sind die in Berlin erfolgten Genehmigungen aufgeführt. Weitere Informationen Invasive Arten-Verordnung – Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten, EU KOM „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 zur Annahme einer Liste invasiver gebietsfremder Arten von Unionsweiter Bedeutung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, EU KOM Erste Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263 der Kommission vom 12. Juli 2017 Zweite Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262 der Kommission vom 25. Juli 2019 Dritte Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 der Kommission vom 12. Juli 2022 Vierte Aktualisierung der „Unionsliste“ – Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 der Kommission vom 17. Juli 2025 (PDF, 24 kB) Neobiota.de – Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: “Unionsliste” Neobiota.de – Gebietsfremde und invasive Arten in Deutschland: “Arten der Früherkennung in Deutschland” Englische Website der European Commission: “Invasive Alien Species”

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Tags: Gebäudeschaden ? Waschbär ? Berlin ? Verkehrsweg ? Deutschland ? Invasive Arten ? EU-Verordnung zu invasiven Arten ? Götterbaum ? Ufersicherung ? Gebietsfremde Art ? Neophyt ? Durchführungsverordnung ? Naturraum ? Verbreitungsgebiet ? Kulturfolger ? Biodiversitätsschutz ? Ökosystem ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding boxes: 13.088333217992469° .. 13.760469284100585° x 52.33824183586351° .. 52.67537881653945°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

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Issued: 2026-06-05

Last harvest: 22.06.2026 01:22

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