Description: Landesrecht Bundesrecht Europarecht Internationales Recht Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG) Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV) Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) Auf europäischer Ebene gibt es einige nennenswerte Rechtsinstrumente, die den Boden indirekt schützen und auch im Land Berlin zur Rechtsanwendung kommen. EU-Verordnung 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur zielt in Bezug auf den Bodenschutz darauf ab, dass die EU-Mitgliedstaaten dafür Sorge zu tragen haben, dass in sogenannten städtischen Ökosystemgebieten gem. Art. 6 Abs. 1 der EU-Verordnung bis Ende 2030 kein Nettoverlust an der nationalen Gesamtfläche städtischer Grünflächen gegenüber dem Referenzjahr 2021 zu verzeichnen ist. Ferner stellen die EU-Mitgliedstaaten gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 der EU-Verordnung sicher, dass die nationale Gesamtfläche städtischer Grünflächen in Städten sowie kleineren Städten und Vororten bis 2040 um mindestens 3 % und bis 2050 um mindestens 5 % gegenüber 2021 vergrößert wird. Bei der Vorschrift handelt sich damit um ein Instrument, dem Flächenverbrauch von unversiegelten Stadtböden entgegenzuwirken und Entsiegelungsmaßnahmen durchzuführen. EU-Verordnung 2023/839 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19. April 2023 (LULUCF-Verordnung) Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, bestimmte Landnutzungen als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Der Entwurf einer Bodenschutzrahmenrichtlinie durch die EU-Kommission aus dem Jahr 2023 Die EU-Kommission hat im Juni 2023 einen Legislativvorschlag für ein sogenanntes Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht. Das EU-Parlament hat sich mit diesem Entwurf in 1. Lesung am 10. April 2024 mit Änderungen befasst. Der Rat der EU hat am 17. Juni 2024 in seiner Allgemeine Ausrichtung ebenfalls Änderungen an dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission beschlossen. Das sich anschließende Trilog-Verfahren zwischen dem EU-Parlament, dem Rat der EU und der EU-Kommission wurde am 10. April 2025 mit einer Presseerklärung erfolgreich abgeschlossen. Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Bodenüberwachung erzielt. Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden. Nach Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen wird sie dann von beiden EU-Organen förmlich angenommen. Am 04. Juni 2025 hat bereits der Umweltausschuss des EU-Parlamentes dem Ergebnis der Trilogverhandlungen zugestimmt. Der gesunde Zustand der weltweiten Böden ist ein entscheidender Faktor für die Klimaresilienz, Klimaneutralität und Biodiversität. Das Internationalen Recht weist bisher nur ein Abkommen auf, welches den Boden unmittelbar als Schutzgut zum Regelungsgegenstand hat: das im Jahr 1994 beschlossene und im Jahr 1996 in Kraft getretene Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Desertifikation. Auf der Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD (COP15) im Mai 2022 in Abidjan (Côte d’Ivoire) haben die Vertragsstaaten bekräftigt, dass sie den Schutz und die Wiederherstellung von Böden bis zum Jahr 2030 weltweit verstärken wollen. Mit der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung , die im Jahr 2015 auf einem UN-Gipfel in New York zwischen den Staats- und Regierungschefs vereinbart wurde, ist der Bodenschutz als globale Herausforderung explizit in Erscheinung getreten. Das 15. Nachhaltigkeitsziel der Agenda 2030 beschreibt den Bodenschutz als globale Aufgabe (u. a. den Schutz und die Wiederherstellung der Landökosysteme, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die Beendigung der Bodendegradation sowie die Wahrung der biologischen Vielfalt). Die EU und ihre Mitgliedstaaten als Vertragsparteien des mit dem Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992 haben auf der 15. Konferenz der Vertragsparteien im Jahr 2022 einer neuen globalen Vereinbarung zum Schutz der Natur zugestimmt: dem „ Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“ . Darin sind einige globale Ziele für 2030 umfasst, die für die Bodengesundheit von Bedeutung sind. Beispielsweise sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der weltweit geschädigten Ökosysteme an Land renaturiert werden. Dabei wurden gemeinsame Indikatoren entwickelt, sodass sich jeder Vertragsstaat dazu verpflichtet hat, in seiner nationalen Biodiversitätsstrategie darzustellen, wie er konkret zur Erreichung der festgelegten Ziele beiträgt.
Legal( Act, )
Origins: /Land/Berlin/Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Tags: Land Berlin ? Berlin ? New York ? Rio de Janeiro ? Nationale Biodiversitätsstrategie ? Wiederherstellung von Ökosystemen ? Europäische Kommission ? Europäisches Parlament ? Treibhausgasneutralität ? Moorrenaturierung ? Europäischer Rat ? LULUCF ? LULUCF-Verordnung ? Globale Nachhaltigkeitsziele ? Bodendegradation ? EU-Recht ? Landnutzungsänderung ? Flächenverbrauch ? Moorschutz ? Renaturierung ? Kohlenstoffsenke ? Völkerrecht ? Waldökosystem ? Technosol ? Bundesbodenschutzgesetz ? Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ? Pressemitteilung ? Städtische Grünfläche ? Klimaneutralität ? Klimaresilienz ? Altlastensanierung ? Bodenzustand ? Bundesrecht ? Bodenschutz ? Übereinkommen über die biologische Vielfalt ? Nachhaltige Forstwirtschaft ? Wüstenkonvention ? Landesrecht ? Flächennutzung ? Agenda 2030 ? Klimaziel ? Bodengesundheit ? Forstwirtschaft ? Biodiversität ? Naturschutz ? Ökosystem ? Stadtregion ?
Region: Berlin, Stadt
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License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-07-09
Time ranges: 2025-07-09 - 2025-07-09
Beschluss 93/626/EWG des Rates geschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt von Rio de Janeiro aus dem Jahr 1992
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM:l28102 (Webseite)EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC0304 (Webseite)LULUCF-Verordnung
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0839 (Webseite)Legislativvorschlag
https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:01978f53-1b4f-11ee-806b-01aa75ed71a1.0020.02/DOC_1&format=PDF (PDF)Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen im Sinne von § 18 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Bln BodSUV)
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BodSchG%C2%A718VBEV3P2 (Webseite)Berliner Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Berliner Bodenschutzgesetz – Bln BodSchG)
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BodSchGBErahmen (Webseite)Bundesrecht
https://www.berlin.de/sen/uvk/#bund (Webseite)Europarecht
https://www.berlin.de/sen/uvk/#europa (Webseite)Internationales Recht
https://www.berlin.de/sen/uvk/#international (Webseite)Landesrecht
https://www.berlin.de/sen/uvk/#land (Webseite)Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung
https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/2030-agenda (Webseite)Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/index.html (Webseite)Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschv_2023/BJNR271600021.html (Webseite)Globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal“
https://www.un.org/depts/german/umwelt/COP-15-DEC-4.pdf (PDF)Accessed 1 times.