Description: Nachdem die Helmholtz-Zentrum Berlin GmbH (HZB) den Betrieb des Forschungsreaktors BER II am 11.12.2019 um 14:00 Uhr endgültig eingestellt hat, befindet sich der BER II offiziell in der sogenannten Nachbetriebsphase. Zurzeit findet das formelle Genehmigungsverfahren Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II statt. Wann die Genehmigungsbehörde über den vorliegenden Antrag abschließend entscheidet, ist noch nicht absehbar. Die Genehmigungserteilung erfolgt öffentlich, das heißt der Bescheid wird im Amtsblatt bekanntgemacht und nachfolgend für zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt. Nachfolgend finden Sie Hinweise auf alle Unterlagen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung für das Genehmigungsverfahren zum jeweiligen Zeitraum öffentlich zugänglich sind und eine chronologische Aufstellung der bisher durchgeführten Verfahrensschritte. Aktuelles Chronologie der Verfahrensschritte Gemäß § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) wird bekannt gemacht: Die Helmholtz-Zentrum Berlin Materialien und Energie GmbH (HZB), Hahn-Meitner Platz 1, 14109 Berlin, hat mit Schreiben vom 24. April 2017 die Erteilung einer Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Forschungsreaktors BER II beantragt. Der Forschungsreaktor befindet sich auf dem Forschungscampus des HZB am Hahn-Meitner Platz 1 in 14109 Steglitz-Zehlendorf, Berlin. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 der AtVfV werden zum oben genannten Vorhaben die vorliegenden Antragsunterlagen in Form einer öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung findet in der Zeit vom 18.11.2025 bis einschließlich zum 28.01.2026 mit Ausnahme der Tage 24. und 31.12.2025 jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr an folgenden Orten statt: in der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin , Dienstgebäude Brückenstraße 6, 10179 Berlin-Mitte, Raum: R 3 009. Bitte an der Pförtnerloge im Eingangsbereich im Erdgeschoss anmelden. im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin , Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, Gebäude E, 2. Obergeschoss, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin. Die Auslegungsunterlagen können digital im UVP-Portal unter „Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee“ abgerufen werden. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 7 Abs. 1 der AtVfV innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 28.01.2026 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Mit Ablauf der Auslegungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 7 Abs. 1 Satz 2 der AtVfV). Für die Erhebung von schriftlichen Einwendungen per Post nutzen Sie bitte die folgende Kontaktadresse: Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Abteilung II Integrativer Umweltschutz – II A 3 – Stichwort „Stilllegung BER II“ Brückenstraße 6 10179 Berlin Einwendungen zur Niederschrift vor Ort sind bei der Senatsverwaltung (SenMVKU) möglich. Hierzu ist eine Voranmeldung im Auslegungszeitraum arbeitstäglich von 09:00 bis 12:00 Uhr per Telefon unter 030 9025-2367 erforderlich. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das unterschriebene elektronische Dokument unter dem Stichwort „Stilllegung BER II“ an die E-Mail-Adresse SAG-BERII@senmvku.berlin.de zu richten. Pressemitteilung zur öffentlichen Bekanntmachung vom 11.11.2025 Beschreibung des generischen Ablaufs eines formellen Genehmigungsverfahrens sowie Hinweise zu den Möglichkeiten der Beteiligung Weitere Informationen Vorhaben im UVP-Portal der Länder Vorhaben auf der Webseite des HZB mit von der Genehmigungsinhaberin bereitgestellten Informationen und Unterlagen Im Oktober 2025 hat die Behörde das HZB darüber informiert, dass die vorgelegten Unterlagen vollständig, konsistent und für die öffentliche Auslegung geeignet sind. Im März 2025 hat das HZB den Grundantrag zu Stilllegung und den Abbau des BER II weiter präzisiert und eine erste Fassung der auszulegenden Unterlagen bei der Behörde eingereicht. Im Juli 2021 hat die Behörde das HZB über den Untersuchungsrahmen für den Umweltverträglichkeitsbericht informiert. Im September 2020 hat die Genehmigungsbehörde mit dem HZB und den weiteren beteiligten Behörden zur Festlegung des Umfangs und der notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Genehmigungsverfahren zur Stilllegung des Forschungsreaktors BER II einen sogenannten Scoping-Termin durchgeführt. Ende 2019 wurde der BER II endgültig abgeschaltet. Im Januar 2018 hat die atomrechtliche Genehmigungsbehörde dem HZB mitgeteilt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Im April 2017 ist der Grundantrag des HZB zu Stilllegung und den Abbau des BER II bei der atomrechtlichen Genehmigungsbehörde eingegangen. Damit wurde das formelle Genehmigungsverfahren offiziell angestoßen. Im Juni 2013 wurde vom Aufsichtsrat des Helmholtz-Zentrums Berlin (HZB) beschlossen, den BER II zum Ende 2019 abzuschalten und anschließend zurückzubauen. Hinweis: Informationen zur erfolgreichen Neutronenforschung am BER II finden sich auf der Webseite des HZB .
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Editorial,
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Origins: /Land/Berlin/Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Tags: Berlin ? Atomgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Forschungsreaktor ? Gebäude ? Stadtplanung ? Pressemitteilung ? Genehmigungsverfahren ? Klimaschutz ? Integrierter Umweltschutz ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Stilllegung ? Verkehr ? Verkehrserhebung ?
Region: Berlin, Stadt
Bounding boxes: 13.088333217992469° .. 13.760469284100585° x 52.33824183586351° .. 52.67537881653945°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-11-11
Time ranges: 2025-11-11 - 2025-11-11
Aktuelles
https://www.berlin.de/sen/uvk/#Aktuelles (Webseite)Chronologie der Verfahrensschritte
https://www.berlin.de/sen/uvk/#Chronologie (Webseite)Fragen und Antworten zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Stilllegung und den Abbau des Forschungsreaktors BER II
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/atom-und-strahlenschutz/atomrechtliche-behoerden/stilllegung-ber-ii/faq-stilllegung-ber-ii.pdf?ts=1762871442 (PDF)Pressemitteilung zur öffentlichen Bekanntmachung vom 11.11.2025
https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1615138.php (Webseite)Beschreibung des generischen Ablaufs eines formellen Genehmigungsverfahrens sowie Hinweise zu den Möglichkeiten der Beteiligung
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/atom-und-strahlenschutz/atomrechtliche-behoerden/genehmigung/ (Webseite)Vorhaben auf der Webseite des HZB mit von der Genehmigungsinhaberin bereitgestellten Informationen und Unterlagen
https://www.helmholtz-berlin.de/projects/rueckbau/ (Webseite)Webseite des HZB
https://www.helmholtz-berlin.de/projects/rueckbau/ber/index_de.html (Webseite)UVP-Portal unter „Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee“
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2d33ff5f-6348-416c-bb3e-c7c406de0412 (Webseite)Accessed 1 times.