Description: Die Abfallbehörde spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft. Neben der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft durch Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Verwertung von Abfällen, ist es ihr Ziel, möglichst viele Wertstoffe im Wirtschaftskreislauf zu halten und natürliche Ressourcen zu schonen. Zu den Vollzugsaufgaben gehört die Überwachung und Kontrolle der Stoffströme, um sicherzustellen, dass Abfälle vorrangig verwertet oder – falls notwendig – umweltverträglich beseitigt werden. Daneben gibt sie auch Hinweise für Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Entsorgungsunternehmen hinsichtlich einer sicheren und umweltgerechten Entsorgung und Verwertung von Abfällen. Bild: Omm-on-tour/stock.adobe.com Rechtsvorschriften und Merkblätter Zentrale Rechtsvorschriften im Bereich Kreislaufwirtschaft sowie Merkblätter zur Entsorgung von Bauabfällen im Land Berlin werden Ihnen hier bereitgestellt. Weitere Informationen Bild: RalucaIoanaCohn / Depositphotos.com Abfallentsorgung bei Havarien Bei Havarien oder Brandereignissen entstehen gefährliche Abfälle, die umgehend entsorgt werden müssen. Für eine rechtssichere und effiziente Entsorgung zum Schutz von Umwelt und Gesundheit sind klare Richtlinien zu beachten. Weitere Informationen Bild: Neirfys / Depositphotos.com Abfallrechtliche Marktüberwachung Die abfallrechtliche Marktüberwachung stellt die Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften für Produkte wie Fahrzeuge, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte sicher. Weitere Informationen Bild: Ronald Rampsch/stock.adobe.com Altfahrzeug-Verordnung Die Altfahrzeug-Verordnung regelt die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Anzeige- und Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von (gefährlichen) Abfällen Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen benötigen eine Anzeige nach § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG. Weitere Informationen Bild: gph-foto.de / Depositphotos.com Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushalten Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen verwertbarer Abfälle aus Haushalten müssen angezeigt werden. Weitere Informationen Bild: BSR Deponien Deponien sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Kreislaufwirtschaft und dienen der sicheren und dauerhaften Verwahrung von nicht mehr verwertbaren oder schadstoffhaltigen Abfällen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Entsorgungsfachbetriebe und Fachkundelehrgänge Informationen zu zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben im Land Berlin. Hinweise für Fachkundelehrgänge nach der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§§ 4, 5 AbfAEV), der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (§ 9 EfbV) und der Abfallbeauftragtenverordnung (§ 9 AbfBeauftrV). Weitere Informationen Bild: SenMVKU Ersatzbaustoffverordnung Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) regelt bundeseinheitlich die Herstellung, Untersuchung und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Gefährliche und nicht gefährliche Abfälle sowie Bauabfallüberwachung Für im Rahmen von Baumaßnahmen anfallende Bau- und Abbruchabfälle sowie bei anderen Abfällen ist der Bauherr bzw. Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung verantwortlich. Weitere Informationen Bild: ICU / Steins Gewerbeabfallverordnung Beim Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gilt es, durch Getrenntsammlung mehr Wertstoffe einer Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zuzuführen. Weitere Informationen Bild: fotosedrik / Depositphotos.com Nachweisverfahren Die Überwachung der Stoffströme erfolgt bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen über das abfallrechtlich geregelte, seit 2010 gesetzlich verpflichtend elektronische Nachweisverfahren. Weitere Informationen Bild: Nattavee/stock.adobe.com (KI-generiert) Verpackungsrecht Das Verpackungsrecht setzt die Produktverantwortung der Hersteller von Verpackungen um, indem es ihre Pflichten bezüglich des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der hochwertigen Verwertung von Verpackungen regelt. Weitere Informationen
Text(
Editorial,
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Tags: Mineralischer Ersatzbaustoff ? Altfahrzeugverwertung ? Recycling ? Land Berlin ? Getrenntsammlung ? Wiederverwendung ? Rücknahmepflicht ? Anzeige- und Erlaubnisverordnung ? Abfallsammlung ? Gewerbeabfall ? Abfallvermeidung ? Abfallverwertung ? Produktverantwortung ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Altfahrzeugverordnung ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Gewerbeabfallverordnung ? Bauschutt ? Abfallentsorgung ? Deponie ? Gefährlicher Abfall ? Wertstoff ? Batterie ? Bauabfall ? Ersatzbaustoffverordnung ? Brand ? Einwegkunststoffprodukt ? Entsorgungswirtschaft ? Verpackungsindustrie ? Natürliche Ressourcen ? Abfallbeauftragtenverordnung ? Kreislaufwirtschaft ? Privathaushalt ? Stoffstrom ? Verpackung ? Gestein ? Umwelt und Gesundheit ?
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License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Issued: 2026-08-12
Last harvest: 16.09.2026 01:32
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