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Behandlung gefährlicher Abfälle

Description: Nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen ( Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG ), welches am 1.6.2012 in Kraft trat, sind die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Ressourceneffizienz der Abfallwirtschaft bei den Unternehmen und Entsorgungs- und Verwertungsanlagen zu verbessern. Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin eng mit dem Land Brandenburg. Die Zentrale Stelle für die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in beiden Ländern ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH ( SBB ). Im Jahr 2019 fielen in Berlin 1.008.724 Mg gefährliche Abfälle an. Davon waren 70 % gefährliche mineralische Bauabfälle und Bodenaushub (Bausonderabfälle), die restlichen 30 % gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus Baugewerbeabfälle (produktionsspezifische Abfälle). Über die Hälfte davon (55 %) wurde direkt in Berlin verwertet bzw. beseitigt. Die Restmenge wurde in andere Bundesländer exportiert, zum größten Teil (36 %) nach Brandenburg. Damit verblieben über 90 % der Abfälle im Entsorgungsraum Berlin-Brandenburg. Von besonderer Bedeutung für den Ressourcenschutz sind folgende Behandlungswege: Verwertung von Altölen und Ölen Gefährliche Abfälle, die nicht mehr in Raffinerien, Destillationsanlagen oder in der Baustoffindustrie stofflich verwertet bzw. aufgearbeitet werden können, z.B. weil ihr Schadstoffgehalt und ihre stofflichen Eigenschaften ein Recycling aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht mehr zu lässt, können als Sekundärbrennstoffe (Ersatzbrennstoffe) der energetischen Nutzung und thermischen Behandlung zugeführt werden. So können Ressourcen geschont und Primärenergieträger (Stein- und Braunkohle, Heizöl) eingespart werden. Relevante Sekundärbrennstoffe, die in Berlin anfallen, sind Altöle, Dachpappen, (kontaminiertes) Holz, Lösemittel und Ölschlämme. Die Altholzverordnung (Verordnung über die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz – AltholzV) unterscheidet in Abhängigkeit von der Schadstoffbelastung vier verschiedene Altholzkategorien (A I bis A IV) sowie PCB-Altholz. Für eine schadlose stoffliche Verwertung dürfen je nach Verwertungsverfahren nur bestimmte Althölzer mit bestimmten Schadstoffbelastungen eingesetzt werden. Altholz, das diese Anforderungen nicht erfüllt, ist durch Verbrennung zu beseitigen. Das Berliner Biomasseheizkraftwerk in Rudow besitzt eine Verbrennungskapazität von 240.000 Mg Holz pro Jahr (kontaminierte Hölzer sowie Frischholz aus Shredder- und Holzaufbereitungsanlagen). Es versorgt die rund 50.000 Einwohner der Gropiusstadt mit umweltfreundlicher Wärme. Der Einsatz von Holz führt seit 2003 zu einer jährlichen CO 2 -Minderung um ca. 235.000 t/a gegenüber der vorherigen Versorgung auf Kohlebasis. Damit leistet das Holzheizkraftwerk einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Energetische Verwertungsanlagen, Thermische Behandlungsanlagen und Vorbehandlungsanlagen in Brandenburg und Berlin Dachpappe fällt als gefährlicher und nicht gefährlicher Abfall überwiegend bei Sanierungsarbeiten und Abbrüchen von Gebäuden als gebrauchter Baustoff an. Aufgrund ihres hohen Heizwertes werden die Berliner gefährlichen Abfälle (teerhaltige Dachpappen ca. 12.500 Mg/a) und nicht gefährliche Dachpappen (ca. 10.000 Mg/a) direkt oder in einem Brennstoffmix mit Gewerbeabfällen (Kunststoff, Papier und Pappe, Textilabfälle etc.) und Hausmüll in Zementwerken verbrannt. Berliner Bürger*innen können ihre Dachpappe, Dachpappenrollen, Dachschindeln oder Dachziegel aus Dachpappe bei drei Schadstoffsammelstellen der BSR abgeben. Schadstoffsammelstellen der BSR Durch das Verbrennen von Altölen mit einem geringen Schadstoffgehalt oder hochkalorische Lösemittel und verunreinigte Betriebsmittel, kann Heizöl substituiert werden. Dies geschieht in der Regel in Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) in Drehrohröfen mit Nachbrennkammer. In Berlin fallen jährlich Altöle in der Größenordnung von 7.000 bis 8.000 Mg an. Diese werden in Sonderverbrennungsanlagen in Brandenburg behandelt. Eine Liste stationärer Behandlungsanlagen in Brandenburg/Berlin für ausgewählte flüssige ölhaltige Sonderabfälle findet sich auf den Seiten der Sonderabfallgesellschaft Berlin/Brandenburg. Liste ausgewählter Entsorgungsanlagen Bei der Entsorgung der gefährlichen Abfälle kooperiert das Land Berlin eng mit dem Land Brandenburg. Die Zentrale Stelle für die Steuerung der Entsorgung gefährlicher Abfälle in beiden Ländern ist die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB). Weiterführende Hinweise auf den Seiten der SBB

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Altölverwertung ? Öl ? Recycling ? Baustoff ? Kunststoff ? Land Berlin ? Land Brandenburg ? Ersatzbrennstoff ? Baustoffindustrie ? Holzverwertung ? Schadstoffgehalt ? Stoffliche Verwertung ? Berlin ? Brandenburg ? Abfallverbrennung ? Altöl ? Bauschutt ? Braunkohle ? Haushaltsabfall ? Lösungsmittel ? Mineralölraffinerie ? Schadstoffbelastung ? Biomasseheizkraftwerk ? Primärenergieträger ? Pappe ? Gefährlicher Abfall ? Gewerbeabfall ? Schlamm ? Zementwerk ? Abfallverbrennungsanlage ? Heizöl ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Altholz ? Drehofen ? Papier ? Abfallbeseitigung ? Energienutzung ? Klimaschutz ? Thermisches Verfahren ? Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ? Heizwert ? Abfallwirtschaft ? Altholzverordnung ? Bodenaushub ? Alttextilien ? Ressourcenschutz ? Ressourcennutzung ? Gebrauchtwaren ? Gebäudeabriss ? Ressourceneffizienz ?

Region: Berlin, Stadt

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License: other-closed

Language: Deutsch

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Issued: 2023-10-16

Time ranges: 2023-10-16 - 2023-10-16

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