Description: Abfälle aus Haushalten sind gemäß § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ( KrWG ) grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in Berlin die BSR ) zu überlassen. Die Überlassungspflicht besteht nicht für Abfälle: die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen. Die Sammlung ist zu untersagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Sammlung verantwortlichen Person bestehen oder die Verwertung nicht ordnungsgemäß und schadlos erfolgt oder zusätzlich im Fall gewerblicher Sammlungen der Sammlung überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 17 Abs. 3 KrWG entgegenstehen. Alt-Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß § 9 Abs. 9 Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG grundsätzlich nur durch die BSR, den Hersteller oder Vertreiber und deren Beauftragte eingesammelt oder zurückgenommen werden. Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus Privathaushalten müssen spätestens drei Monate vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. In § 18 KrWG ist festgelegt, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind. Die Anzeige kann formlos oder mit Hilfe des nachstehenden Formblattes erfolgen: Für die Bearbeitung der Anzeige gewerblicher Sammlungen wird gemäß Umweltschutzgebührenverordnung ( UGebO ) eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 bis 100 € erhoben. Dienstleistung: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Berlin/UVK
Tags: Berlin ? Abfallsammlung ? Abfallverwertung ? Haushaltsabfall ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Elektro- und Elektronikgerätegesetz ? Gebühr ? Klimaschutz ? Privathaushalt ? Verkehr ?
Region: Berlin, Stadt
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License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-03-24
Time ranges: 2025-03-24 - 2025-03-24
UGebO
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-UmwGebVBErahmen (Webseite)Dienstleistung: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
https://service.berlin.de/dienstleistung/326666/ (Webseite)Formblatt Anzeige für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen von Abfällen im Land Berlin
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umweltschutz/service/formulare/kreislaufwirtschaft/anzeige_abfallsammlung_gewerblich_oder_gemeinnuetzig.pdf?ts=1742820010 (PDF)BSR
https://www.bsr.de/ (Webseite)Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/ (Webseite)KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ (Webseite)§ 18 KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__18.html (Webseite)Accessed 1 times.