Description: Abfälle aus Haushalten sind gemäß § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ( KrWG ) grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in Berlin die BSR ) zu überlassen. Die Überlassungspflicht besteht nicht für Abfälle: die durch gemeinnützige Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, die durch gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen dieser Sammlung nicht entgegenstehen. Die Sammlung ist zu untersagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Sammlung verantwortlichen Person bestehen oder die Verwertung nicht ordnungsgemäß und schadlos erfolgt oder zusätzlich im Fall gewerblicher Sammlungen der Sammlung überwiegende öffentliche Interessen im Sinne des § 17 Abs. 3 KrWG entgegenstehen. Alt-Elektro- und Elektronikgeräte dürfen gemäß § 9 Abs. 9 Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG grundsätzlich nur durch die BSR, den Hersteller oder Vertreiber und deren Beauftragte eingesammelt oder zurückgenommen werden. Gemeinnützige oder gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus Privathaushalten müssen spätestens drei Monate vor Beginn bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt angezeigt werden. In § 18 KrWG ist festgelegt, welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind. Die Anzeige kann formlos oder auf der Webseite der GADSYS erfolgen. Für die Bearbeitung der Anzeige gewerblicher Sammlungen wird gemäß Tarifstelle 3020 der Umweltschutzgebührenverordnung ( UGebO ) eine Verwaltungsgebühr erhoben. Dienstleistung: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
Text( Editorial, )
Origins: /Land/Berlin/Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Tags: Berlin ? Abfallsammlung ? Abfallverwertung ? Haushaltsabfall ? Elektro- und Elektronikgeräte ? Kreislaufwirtschaftsgesetz ? Elektro- und Elektronikgerätegesetz ? Gebühr ? Klimaschutz ? Privathaushalt ? Verkehr ?
Region: Berlin, Stadt
Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-08-20
Time ranges: 2025-08-20 - 2025-08-20
UGebO
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-UmwGebVBErahmen (Webseite)Dienstleistung: Anzeige gemeinnütziger und gewerblicher Abfallsammlungen
https://service.berlin.de/dienstleistung/326666/ (Webseite)BSR
https://www.bsr.de/ (Webseite)Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG
https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/ (Webseite)KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/ (Webseite)§ 18 KrWG
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__18.html (Webseite)Webseite der GADSYS
https://www.zks-abfall.de/abfallsammlungen/anzeige-von-abfallsammlungen (Webseite)Accessed 1 times.