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Ruhestörung durch Lärm: An wen kann ich mich wenden?

Description: Wenn Sie sich durch Lärm gestört fühlen, sollten Sie zunächst das Gespräch mit den Verursachenden suchen, bevor Sie sich an die Behörden wenden. Suchen Sie gemeinsam mögliche Lösungen, mit denen beide Seiten gut leben können – und: Schieben Sie dieses Gespräch nicht so lange vor sich her, bis Sie möglicherweise nur noch aggressiv reagieren können – das kann eine Einigung deutlich erschweren. Hilft alles Reden nichts, können Sie sich bei andauernden und erheblichen Ruhestörungen in der Zeit von 6 bis 22 Uhr an das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt wenden. Bei Haus- und Nachbarschaftslärm ist das Ordnungsamt Ihres Stadtbezirks zuständig. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr kann die Polizei über die Wache des zuständigen Abschnitts alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Zeugen benannt und ein Lärmprotokoll vorgelegt werden. Ein solches Protokoll sollte tabellarisch Tagesdaten mit Uhrzeiten des Beginns und Endes der Lärmbelästigungen, Beschreibungen der Geräusche sowie Namen und Unterschrift von Zeuginnen/Zeugen enthalten. Zur Beratung in Fragen der Lärmverhütung und -bekämpfung stehen darüber hinaus die Mitarbeitenden der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter bzw. der für Umwelt zuständigen Senatsverwaltung zur Verfügung. Sollten Sie sich durch den Lärm technischer Anlagen Ihres Wohnhauses gestört fühlen (wie z. B. Entlüfter, Fahrstühle, Müllschlucker), wenden Sie sich bitte zunächst an die Eigentümerin oder den Eigentümer der Wohnanlage und, soweit dann noch erforderlich, auch an das örtliche Bezirksamt. Kontaktmöglichkeiten zu zuständigen öffentlichen Stellen sind im Abschnitt Zuständigkeiten und Kontakte zusammengefasst. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen zum Lärmschutz, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen (wie etwa Vorschriften zum Ruheschutz während der Mittagszeit in Mietverträgen bzw. Hausordnungen oder zeitliche Verbote für den Einsatz bestimmter Haus- und Gartengeräte in Satzungen von Kleingartenverbänden), sollten die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden, damit lärmverursachende Personen von diesen dazu angehalten werden, den Lärm abzustellen. Im Streitfall muss in diesen Fällen der Zivilrechtsweg beschritten werden.

Types:
Text(
    Editorial,
)

Origins: /Land/Berlin/Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Tags: Lärmbelästigung ? Lärmschutz ? Nachbarschaftslärm ? Umweltberatung ? Geräusch ? Lärm ? Wohnumfeld ? Gartengerät ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-08-05

Time ranges: 2025-08-05 - 2025-08-05

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