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UVP Vorprüfungsergebnis Rückbau/Wiedernutzbarmachung Förderplatz Dickel 65/66/67

Description: Die Harbour Energy Germany GmbH (HE) plant im Rahmen des Feldesrückbaus nicht mehr in Betrieb befindliche Produktions- bzw. Einpress- und Versenkbohrungen im Erdölfeld Dickel zu verfüllen und die zugehörigen Bohr-/Förderplätze zurückzubauen, ggf. vorhandene Belastun-gen zu sanieren und den Standort entsprechend den Nachnutzungsanforderungen wiederher-zustellen. Im Anschluss soll die Bergaufsicht gemäß § 69 (2) BBergG enden. Für die Verfüllung der bislang noch vorhandenen Bohrung Dickel 65 ist eine Baugrube zum Schneiden und Verschließen der Bohrlochverrohrung erforderlich. Hierfür ist eine temporäre Grundwasserabsenkung notwendig. Die auf demselben Förderplatz befindlichen Bohrungen Dickel 66 und 67 wurden bereits 1993 bzw. 1994 verfüllt. Nach der Verfüllung von Dickel 65 soll der Förderplatz gemäß dem Abschlussbetriebsplan im 1. Quartal 2027 zurückgebaut und wiedernutzbar gemacht werden. Die Vorhabenumsetzung erfordert Wasserhaltungsmaßnahmen zur Trockenhaltung der Bau-grube. Hierbei erfolgt eine Entnahme von Grundwasser sowie dessen Wiedereinleitung über eine ca. 50 m lange Rohrleitung (DN 150) in den nördlich gelegenen Straßenbegleitgraben an der Straße „Am Steinbrink“. Die seitens der Firma HE prognostizierte Förder- bzw. Einleitmenge beträgt rund 13.810 m³. Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Samtgemeinde Rehden des Landkreises Diepholz. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung mit einem jährlichen Wasservolumen von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³ eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen, sofern durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Types:
Uvp(
    Nvp,
)

Tags: Verfüllung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Oberflächenwasser ? Grundwasserabsenkung ? Grundwasseranreicherung ? Grundwasserökosystem ? Wasserentnahme ? Gewässernutzung ? Rohrleitung ?

Region: Steinbrink

Bounding boxes: 8.528982639181779° .. 8.529971837997438° x 52.62489581873643° .. 52.6256326195754° 8.73305° .. 8.73305° x 52.48464° .. 52.48464°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-09-17

Modified: 2026-09-17

Last harvest: 21.09.2026 23:27

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