Description: Die Fläche des Klärschlammzwischenlagers befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 00/48 „Industriestraße“ in Lehrte. Er wurde seinerzeit mit dem Ziel aufgestellt, die Expansionsabsichten und Entwicklungschancen des produzierenden Gewerbes (Firma Miele) abzusichern. Für diese Flächen setzt der Bebauungsplan ein Industriegebiet fest. Die Fläche wird weiterhin vom Eigentümer als Reservefläche vorgehalten und ist weitestgehend unbebaut. Das angrenzende planfestgestellte Industriestammgleis ist als Fläche für Bahnanlagen festgesetzt. Eine Wiederaufnahme der Nutzung ist durch einen angrenzenden Gewerbebetrieb geplant. Das nun aufzuhebende Gewässer wurde nicht hergestellt, sondern ist auf natürlich Weise entstanden. Um den Bebauungsplan 00/48 „Industriestraße“ nun umsetzen zu können, ist es erforderlich, das entstandene Gewässer wieder zu beseitigen.
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verfüllung ? Bebauungsplan ? Industriegebiet ? Gewerbebetrieb ? Schieneninfrastruktur ? Produzierendes Gewerbe ?
Bounding boxes: 10.000219345092775° .. 10.00281572341919° x 52.37135472374238° .. 52.37328049830151°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-01-22
Modified: 2025-01-22
Time ranges: 2025-01-22 - 2025-01-22
56.15.21-2024012554 - Bekanntmachung Ergebnis UVVP Verüllung Klärschlammzwischenlager Lehrte
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/44cd77af-21e8-45f2-bc90-97caae014c71/56.15.21-2024012554%20-%20Bekanntmachung%20Ergebnis%20UVVP%20Ver%C3%BCllung%20Kl%C3%A4rschlammzwischenlager%20Lehrte.pdf (PDF)Accessed 1 times.