Description: Das Planfeststellungsverfahren für den Genehmigungsabschnitt 3 wurde von der Vorhabenträgerin bei der zuständigen Planfeststellungbehörde, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau, gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 08.06.2022 beantragt. In der Zeit vom 04.07.2022 bis zum 03.08.2022 wurden unter dem Titel „380-kV-Leitung EnLAG16, Abschnitt 3, Umspannanlage Lüstringen bis Punkt Königsholz“ der Plan und die Antragsunterlagen zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Vom 17.-19.10.2023 wurde ein mehrtägiger Erörterungstermin durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Vorhabenträgerin am 31.07.2024 zugestellt und erlangte somit seine Wirksamkeit. Die öffentliche Auslegung fand vom 31.07.2024 bis einschließlich 13.08.2024 statt. Aus Gründen der Netzstabilität wurde der GA 3 prioritär von der Landesgrenze bis zur UA Lüstringen durchgeplant, um eine Leitungsverbindung zwischen Gütersloh und Osnabrück auch für den Fall einer Verzögerung des GA 4 sicherstellen zu können. Die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin plant mit dem Genehmigungsabschnitt 3 den Bau und Betrieb der 110/380-kV Höchstspannungsleitung zwischen Pkt. Königsholz (Landesgrenze NRW/NDS) und der UA Lüstringen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurden dazu insgesamt acht Maßnahmen bzw. Maßnahmenbündel beantragt. Die nachfolgenden Änderungen beziehen sich dabei ausschließlich auf die Maßnahme III, Bl. 4252, Neubau des 380-kV-Erdkabels zwischen der KÜS-Steingraben und der UA Lüstringen. Die Amprion GmbH plant den Neubau der Kabelübergabestation (KÜS) Steingraben in 49124 Georgsmarienhütte, Niedersachsen. Im Zuge des Bauvorhabens ist der Neubau von verschiedenen Bau- und Anlagenteilen, u. a. der Neubau von zwei Drosseln sowie eines Betriebsgebäudes, eines Notstromaggregats sowie eines Lagergebäudes geplant. Das auf den Dachflächen des Betriebsgebäudes, des Lagers, des Notstromaggregats sowie das auf den Flächen der Drosseln anfallende Niederschlagswasser soll gefasst und über Versickerungsmulden abgeleitet werden. Die Beschreibung der örtlichen Randbedingungen, der geplanten Gebäude- und Anlagenteile, die Ermittlung der anfallenden Niederschlagswassermengen sowie die Berechnung der Versickerungsmulden sind Gegenstand des vorliegenden Erläuterungsberichtes für den wasserrechtlichen Antrag. Bei der gegenständlichen Änderung der technischen Planung handelt es sich um eine Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 76 Abs. 1 VwVfG. Die planfestgestellte 380-kV Höchstspannungsverbindung ist derzeitig weder errichtet noch in Betrieb genommen und somit noch nicht fertiggestellt. Die Voraussetzungen des § 76 Abs.1 VwVfG sind vorliegend erfüllt, da ein festgestellter Plan vorliegt. Der Planfeststellungsbeschluss erlangte am 31.07.2024 seine Wirksamkeit.
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Tags: Osnabrück ? Niedersachsen ? Höchstspannungsnetz ? Umspannwerk ? Energiewirtschaftsgesetz ? Regenwasser ? Straßenbau ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Landesverwaltung ? Planfeststellungsverfahren ? Bauvorhaben ?
Region: Georgsmarienhütte Georgsmarienhütte
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License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-09-02
Modified: 2026-09-02
Last harvest: 29.09.2026 09:09
Bekanntgabe der Feststellung gemäß § 5 Abs. 2 UVPG_8.PÄ
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/642a1e9c-5410-422b-8331-1de9d563f946/Bekanntgabe%20der%20Feststellung%20gem%C3%A4%C3%9F%20%C2%A7%205%20Abs.%202%20UVPG_8.P%C3%84.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.