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Antrag des Wasserverbandes Nordhannover (WVN) auf Bewilligung für eine Grundwasserentnahme zur Trinkwassergewinnung aus dem Wasserwerk Wettmar gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ersatzweise die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gemäß § 15 WHG

Description: Der Wasserverband Nordhannover (WVN) hat bei der Region Hannover die Erteilung einer Bewilligung nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Grundwasserentnahme in Höhe von 860.000 m³/a für die öffentliche Wasserversorgung beantragt. Diese soll im selben Umfang wie zuvor aus den in den Gemarkungen Wettmar befindlichen Brunnen erfolgen. Das Wasserwerk Wettmar wird vom WVN seit 1964 betrieben. Zum Werk gehören 7 Vertikalfilterbrunnen, die sich in der o.g. Gemarkung befinden. Das geförderte Grundwasser wird im Wasserwerk Wettmar aufbereitet und als Trink- und Brauchwasser an verschiedene Kunden in der Region Hannover vergeben. Der Wasserverband Nordhannover ist überwiegend als Endkundenlieferant tätig. Er beliefert in seinem Versorgungsgebiet rund 100.000 Menschen in der Region Hannover mit Trinkwasser. Das Versorgungsgebiet erstreckt sich über weite Bereiche der Samtgemeinde Schwarmstedt, der Gemeinde Wedemark, der Gemeinde Isernhagen, der Stadt Burgwedel, sowie Bereiche der Stadt Burgdorf, Bereiche der Stadt Lehrte, Bereiche der Stadt Sehnde und Wasserlieferungen an die Stadtwerke Sehnde. Der Trinkwasserbedarf wird zurzeit über eine Zulassung im vorzeitigen Beginn sowie langfristige Bezugsverträge mit der Harzwasserwerke GmbH und der enercity AG abgesichert. Die zur bisher bewilligten Entnahme unverändert beantragte Grundwasserentnahme liegt im dringenden öffentlichen Interesse. Sie ist für die Wasserversorgung der Bevölkerung im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Nordhannover notwendig. Die Antragsunterlagen sind zweiteilig aufgebaut: Sie umfassen einen Erläuterungsbericht nebst Anlagen (Teil A) und umfangreiche Fachgutachten bzw. weitergehende Ausführungen (Teil B). Teil A 1. Erläuterungsbericht A1. Übersichtskarte A2. Karte des Versorgungsgebietes A3. Lageplan der Förderbrunnen mit Flurstücksbezeichnungen und Eigentümerverzeichnis (mit Hinweis auf beschränkte Einsicht) A4. Schichtenverzeichnisse, Ausbaupläne und Stammdaten der Förderbrunnen (mit Hinweis auf beschränkte Einsicht) A5. Karte des aktuellen Messstellennetzes A6. Karte des Wasserschutzgebietes A7. Übersichtskarte Altablagerungen A8. Wasserqualität A9. Wasserbedarfsprognose Teil B B1. Geohydrologisches Gutachten B2. Hydrologisches Gutachten B3. Bodenkundliches Gutachten B4. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsuntersuchung B5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag B6. Gewässerkundlicher Fachbeitrag nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) B7. Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) B8. Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung B9. Konzept zur Beweissicherung Aufgrund des Antrages der Vorhabensträgerin auf Durchführung eines Scoping-Termins vom 12.01.2017 wurde bereits zu diesem Zeitpunkt gemäß § 3 b Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) (a.F.) i.V.m. Anlage 1 Ziffer 13.3.1 zum UVPG (a.F.) geprüft, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Eine UVP ist erforderlich. Das Ergebnis wurde mit Datum vom 02.02.2017 festgestellt. Ein entsprechender Vermerk ist als Anlage beigefügt.

Types:
Uvp

Tags: Hannover ? Messstellennetz ? Eingriffsregelung ? Filterbrunnen ? UVP-Gesetz ? Altablagerung ? Betriebswasser ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Umweltverträglichkeitsstudie ? Wasserhaushaltsgesetz ? Wasserrahmenrichtlinie ? Öffentliche Wasserversorgung ? Wasserentnahme ? Trinkwasser ? Kommunale Versorgungswirtschaft ? Wasserqualität ? Wasserschutzgebiet ? Wasserversorgung ? Wasserversorgungsanlage ? Grundwasser ? Gutachten ? Wasserbedarf ? Wassergewinnung ? Stadt ?

Region: Neuer Raumbezug

Bounding boxes: 9.910869598388674° .. 9.94292736053467° x 52.47797103870428° .. 52.528232382238144°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-08-07

Modified: 2026-08-07

Last harvest: 09.08.2026 23:39

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