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Feststellung gem. § 5 UVPG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 4, § 7 Abs. 1, 5 und 6 sowie § 11 Abs. 3 Nr. 2 und Absatz 5 UVPG, dass für das nachstehende Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Hier: Antrag der Rheinmetall Waffe Munition GmbH vom 22.10.2024 auf Waldumwandlung zwecks Altlastensanierung auf dem Flurstück 4/2 der Flur 2 in der Gemarkung Unterlüß

Description: Die Rheinmetall Waffe Munition GmbH, Heinrich-Ehrhardt-Str. 2, 29345 Unterlüß, hat am 22.10.2024 die Genehmigung zur Umwandlung von 19.020 m² Wald gem. § 8 NWaldLG auf dem Flurstück 4/2 der Flur 2 in der Gemarkung Unterlüß beantragt, weil diese zur Durchführung einer fachgerechten Altlastensanierung notwendig ist. Die Altlastensanierung wird durchgeführt, weil der Untergrund des Flurstücks, das als Vergrabungs- bzw. Verklappungsfläche u.a. von Rückständen aus der Kampfstoffdelaborierung sowohl im ersten sowie im zweiten Weltkrieg gedient haben könnte, gemäß Gutachten der Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH vom 08.10.2024 mit sprengstofftypischen Verbindungen verunreinigt ist.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Niedersachsen/NMUEK /Land/Niedersachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Umweltverträglichkeitsprüfung ? Munition ? Altlastensanierung ? Untergrund ? Wald ?

Bounding boxes: 10.311012268066408° .. 10.318994522094728° x 52.8507654489006° .. 52.854419490816134°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-06-12

Modified: 2025-06-12

Time ranges: 2025-06-12 - 2025-06-12

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