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Neubau der Ortsumgehung Meine nach Rötgesbüttel im Zuge der B 4

Description: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 "Planfeststellung", Göttinger Chaussee 76A, 30453 Hannover beantragt. Sie plant die vorhandene B 4 zwischen Gifhorn und Braunschweig im Bereich Rötgesbüttel und Meine zu verlegen und als vierstreifige Bundesstraße neu zu konzipieren. Die Realisierung als Ortsumgehungen von Rötgesbüttel und Meine soll eine Minderung der Verkehrsbelastung und damit einhergehende Erhöhung der Verkehrssicherheit in den Ortschaften erzielen. Die B 4 erstreckt sich von Lüneburg bis Braunschweig. In Nord-Süd-Richtung verknüpft sie die Autobahnen A 39 (Lüneburg) und A 2 (Autobahnkreuz Braunschweig-Nord). Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3a des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) a. F. i. V. m. Ziffer 14.5 der Anlage 1 UVPG. Die erste Auslegung fand vom 09.11.2016 bis 08.12.2016 statt. Aufgrund zahlreicher Äußerungen zu den ausgelegten Planunterlagen hat die Vorhabenträgerin umfangreiche Planänderungen durchgeführt, weswegen (auch zum Verständnis dieser Änderungen) die Planfeststellungsunterlagen vollständigt neu ausgelegt werden. Diese zweite Auslegung war vom 12.07.2021 bis zum 11.08.2021. Zu den Planänderungen sind insgesamt knapp 100 Äußerungen eingegangen. Inhaltliche Schwerpunkte waren u. a. die erneute Kritik an dem westlichen Trassenverlauf im Raum Meine, als auch naturschutzrechtliche Belange und Grundstücksbetroffenheiten. Am 12.10.2022 und 13.10.2022 fand im Gemeindezentrum Meine in der Gemeinde Meine ein Erörterungstermin statt. Hier wurden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zusammen mit den Betroffenen, dem Vorhabenträger und der Anhörungs-/Planfeststellungsbehörde erörtert. Hierdurch haben sich weitere Planänderungen ergeben, die zurzeit vom Vorhabenträger in die Planung eingearbeitet werden. Die Planfeststellungsbehörde behält sich weitere Anhörungsschritte vor. Aufgrund der im Rahmen der Anhörung gewonnenen Erkenntnisse waren die Planunterlagen in Teilen zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) (VwVfG a.F). durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. und auf dem Gebiet der Gemeinde Leiferde gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Aufgrund der Einarbeitung eines aktualisierten Kompensationskonzeptes mussten die Planunterlagen in Teilen überarbeitet bzw. ergänzt werden. Für die geänderten bzw. ergänzten Planunterlagen auf dem Gebiet der Gemeinden, in denen die Planunterlagen bereits auslegt haben, wurde bei den betroffenen Dritten eine Direktbeteiligung gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 1 VwVfG a.F. durchgeführt. Des Weiteren konnte für den Kreis der anerkannten Naturschutzvereinigungen gem. § 17a FStrG i. V. m. § 73 Abs. 8 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 VwVfG a.F. aufgrund des bekannten Kreises der Betroffenen auf eine Auslegung verzichtet werden. Auch hier wurde eine Direktbeteiligung durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 30.04.2026 erlassen.

Types:
Uvp

Tags: Braunschweig ? Göttingen ? Hannover ? Lüneburg ? Autobahn ? Bundesfernstraße ? Umgehungsstraße ? Planfeststellung ? Bundesfernstraßengesetz ? UVP-Gesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Straßenbau ? Trasse ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Anerkannte Naturschutzvereinigung ? Landesverwaltung ? Planfeststellungsverfahren ? Verkehrssicherheit ? Verkehr ?

Region: Gravenhorst

Bounding boxes: 10.5167° .. 10.5675° x 52.3672° .. 52.4342°

License: Alle Rechte vorbehalten

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-05-21

Modified: 2026-05-21

Last harvest: 23.06.2026 23:42

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