Description: Der Fachbereich Verkehr der Region Hannover hat als zuständige Straßenbaube-hördegemäß § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) - i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - für das o.a. Bauvorhaben die Durch-führung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Im Ortsteil Gümmer der Stadt Seelze soll die Osnabrücker Landstraße (K 356) in einem insgesamt 1,47 km langen Abschnitt (vom Ortseingang in Richtung Wunstorf / B 441 bis Ortseingang Richtung Lohnde) ausgebaut werden. Für den Umbau ist eine vollständige Erneuerung des Fahrbahnaufbaus und eine Neuordnung des Querschnitts geplant. Bei der vorlie-genden Planung handelt es sich um eine gemeinschaftliche Planung der Stadt Seelze und der Region Hannover. Die Straße ist eine wichtige Verbindung der Ort-steile von Seelze an die B 441. Durch den Ausbau soll eine barrierefreie Nutzung des Straßenraumes für alle Verkehrsteilnehmer möglich sein. Da die Fahrbahnde-cke zum Planungszeitpunkt auf der gesamten Strecke durch Risse, Flickstellen und Aufbrüche gekennzeichnet ist, werden ab Station 750 Teilabschnitte der Straße sa-niert bzw. der Oberbau stellenweise komplett erneuert. Durch den geplanten Ausbau der K 356 werden sowohl unversiegelte Flächen ver-siegelt als auch vorhandene versiegelte Flächen entsiegelt und zu straßennahen Grünflächen umgestaltet. Am Fahrbahnrand werden die vorhandenen Bäume zwi-schen Fahrbahn und Gehweg im Zuge der Baumaßnahme erhalten. Zur Realisie-rung des Umbaus ist im westlichen Abschnitt bis Station 520 eine Verbreiterung der Fahrbahn um ca. 1 m auf eine Breite von 7,75 m vorgesehen. Für den Radverkehr ist hier am Fahrbahnrand beidseitig ein 1,5 m breiter Schutzstreifen vorgesehen. Von Station 520 bis zum Bauende am Ortsausgang in Richtung Lohnde soll die Straße auf eine Breite von 6,5 m verengt werden. Ausgenommen hiervon ist ein kurzer Abschnitt ab der Stichstraße „Rote Reihe“, wo die Fahrbahnbreite zukünftig 6,25 m betragen soll. Im östlichen Teilabschnitt ist in Fahrtrichtung Osten ein einsei-tiger Radfahrstreifen mit einer Breite zwischen 1,5 m und 1,75 m vorgesehen. Für den fußläufigen Verkehr sind beidseitig durchgängige Gehwege vorgesehen. De-ren Breite, inklusive des Seitenraumes, variiert zwischen 1,00 m und 3,25 m.
Uvp
Origins: /Land/Niedersachsen/NMUEK /Land/Niedersachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Hannover ? Straßenseitenraum ? Radweg ? Straße ? Baum ? Straßenrecht ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Radverkehr ? Fußweg ? Grünfläche ? Planfeststellungsverfahren ? Stadt ? Bauvorhaben ? Straßenraum ? Verkehrsteilnehmer ? Verkehr ? Versiegelte Fläche ?
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-10-22
Modified: 2025-10-22
Time ranges: 2025-10-22 - 2025-10-22
P1932_K356ODG_04_U19.4_Ermittlung UVP Pflicht
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