Description: Die Firma Wilken Poelker GmbH & Co.KG aus Ostrhauderfehn beabsichtigt im Zuge einer Erweiterung des Geschäftsgebäudes die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung auf dem Grundstücken in er Gemeinde Ostrhauderfehn, Gemarkung Ostrhauderfehn, Flur 6, Flurstücke 3/2 und 3/7 zur Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers in das ebenfalls herzustellende Regenwasserrückhaltebecken auf dem Grundstück in der Gemeinde Ostrhauderfehn, Gemarkung Ostrhauderfehn, Flur 6, Flurstück 2/40, gestellt. Hierzu wurde ein Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Leer eingereicht. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist es aufgrund den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) erforderlich, festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Geschäftshaus ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Regenrückhaltebecken ? Wasserhaushaltsgesetz ? Oberflächenwasser ? Grundstücksentwässerung ? Genehmigungsverfahren ?
Region: Ostrhauderfehn
Bounding boxes: 7.5982° .. 7.6347° x 53.1053° .. 53.1178° 7.61667° .. 7.61667° x 53.13333° .. 53.13333°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2021-02-09
Modified: 2021-02-09
Time ranges: 2021-02-09 - 2021-02-09
Bekanntmachung v. 08.02.2021 Wilken Poelker GmbH
https://uvp.niedersachsen.de/documents-ige-ng/igc_ni/B58F102D-959E-4B52-ACA2-1A06698ECFC4/Bekanntmachung%20v.%2008.02.2021%20Wilken%20Poelker%20GmbH.pdf (PDF)Accessed 1 times.